Rechtsstreit
AfD im Eilverfahren um Einstufung als rechtsextrem erfolgreich
Veröffentlicht:
von Michael ReimerDie AfD hatte vor dem Kölner Verwaltungsgericht gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz geklagt. (Symbolbild)
Bild: Hannes P Albert/dpa
Für die AfD ist es ein juristischer Erfolg: Der Verfassungsschutz darf die Partei nicht als rechtsextremistisch einstufen – zumindest vorerst.
Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vorläufig untersagt, die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" einzustufen und entsprechend zu behandeln. Wie das Gericht mitteilt, müsse die Behörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten. Auch eine öffentliche Bekanntgabe dieser Einstufung habe bis dahin zu unterbleiben. Dem Eilantrag der AfD sei damit im Wesentlichen stattgegeben worden.
Die Entscheidung kann jedoch in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden.
Nach Auffassung der Richter:innen gebe es zwar eine hinreichende Gewissheit, dass innerhalb der AfD Bestrebungen existierten, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richteten. Diese Strömungen prägten die Partei jedoch derzeit nicht in einer Weise, die insgesamt eine verfassungsfeindliche Grundtendenz erkennen lasse. Genau diese Gesamtbetrachtung sei für eine so weitreichende Einstufung entscheidend.
Gericht: Bislang ausschließlich öffentliche Quellen
Besonders kritisch setzte sich das Gericht mit Aussagen aus dem Bundestagswahlprogramm der AfD auseinander. Dort verfolgte Forderungen wie ein Minarettverbot, ein Verbot des Muezzinrufs oder Einschränkungen beim Tragen des Kopftuchs in öffentlichen Einrichtungen berührten nach Ansicht der Richter die Menschenwürde von Muslim:innen.
Diese Positionen seien für sich genommen verfassungsfeindlich. Sie reichten jedoch nicht aus, um der gesamten Partei eine grundlegende Verfassungsfeindlichkeit zuzuschreiben, solange nicht belegt sei, dass die AfD im Regierungsfall weitere Rechte deutscher Staatsbürger:innen muslimischen Glaubens einschränken wolle, "sodass diese als Staatsbürger zweiter Klasse behandelt würden".
Ein weiterer zentraler Punkt: Das Gericht verwies darauf, dass der Verfassungsschutz seine Bewertung bislang ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen gestützt habe. Nach eigenen Angaben habe die Behörde im Verfahren keine geheimdienstlichen Erkenntnisse über weitergehende, intern verfolgte Ziele der AfD vorgelegt. Deshalb könne derzeit auch nicht davon ausgegangen werden, dass solche Pläne parteiintern existierten.
Der Bundesverfassungsschutz hatte die AfD nach mehrjähriger Prüfung im vergangenen Jahr als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und erklärt, der Verdacht habe sich zur Gewissheit verdichtet. Dagegen ging die Partei juristisch vor und erwirkte zunächst eine Stillhalte-Zusage der Behörde.
Nun folgt die gerichtliche Bestätigung dieser Zurückhaltung – zumindest vorläufig. Die Entscheidung kann noch vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden. Unabhängig davon gibt es das Verfahren in der Hauptsache. Der Rechtsstreit um die Einstufung der AfD dürfte die Gerichte damit noch lange beschäftigen.
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Verwendete Quellen
Nachrichtenagentur dpa
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