Rechtsextremistin
Neonazi Liebich darf ausgeliefert werden: Tschechisches Gericht weist Beschwerde ab
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von Christopher Schmitt:newstime
Gericht: Neonazi Liebich soll ausgeliefert werden (1. Juni)
Videoclip • 01:05 Min • Ab 12
Tschechien darf die Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich an Deutschland ausliefern. Die Beschwerde des Neonazis scheiterte vor Gericht.
Das Oberlandesgericht Prag hat die Beschwerde von Marla Svenja Liebich abgewiesen. Dies teilte eine Gerichtssprecherin mit. Tschechien darf demnach die verurteilte Rechtsextremistin ausliefern. Die Richter befanden die eingereichten Einwände für nicht begründet und bestätigten damit die Entscheidung der Vorinstanz
Bereits Anfang Juni hatte das Landgericht in Pilsen angeordnet, dass Liebich zur Vollstreckung einer Haftstrafe an die deutschen Behörden übergeben werden soll. Die Rechtsextremistin war wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden 1.
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Auslieferung wohl in den nächsten zehn Tagen
Liebich hatte mit allen Mitteln versucht, ihre Überstellung nach Deutschland zu blockieren. Sie gab an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Zudem stellte sie einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin in Pilsen. Beide Beschwerden wurden nun in einer nicht-öffentlichen Sitzung abgewiesen.
Die Entscheidung des Prager Oberlandesgerichts ist rechtskräftig. Standardmäßig erfolge die Auslieferung nun innerhalb von zehn Tagen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Für die Durchführung seien die Polizeiorgane zuständig.
Harte Bedingungen in tschechischer Haft
Seit ihrer Festnahme am 9. April im tschechischen Krasna bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland sitzt Liebich in Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen. Die Bedingungen dort gelten als hart – mehr als 1.200 Häftlinge, darunter auch Schwerverbrecher, sind in der Anstalt untergebracht.
Sollte Liebich demnächst an die deutschen Behörden übergeben werden, dürfte sie in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Die endgültige administrative Entscheidung über die Auslieferung liegt beim tschechischen Justizminister Jeronym Tejc. Der Jurist und ehemalige Sozialdemokrat wurde von der rechtspopulistischen Partei ANO des Regierungschefs und Milliardärs Andrej Babis für den Posten nominiert.
Kontroverse um Geschlechtsänderung
Die Rechtsextremistin wurde im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle verurteilt. Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen und den Namen von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker:innen hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.
Theoretisch bliebe Liebich als letzte Möglichkeit noch, das Verfassungsgericht in Brünn anzurufen. Das gilt jedoch als unwahrscheinlich.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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