Neonazi
Rechtsextreme Liebich legt Beschwerde ein: Oberlandesgericht entscheidet über Auslieferung
Aktualisiert:
von Christopher Schmitt:newstime
Gericht: Neonazi Liebich soll ausgeliefert werden
Videoclip • 01:05 Min • Ab 12
Der verurteilte Neonazi Marla Svenja Liebich soll von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert werden. Nun hat er Beschwerde eingelegt – mit Aussicht auf Erfolg.
Marla Svenja Liebich hat gegen ihre Auslieferung von Tschechien nach Deutschland Beschwerde eingereicht. Ob die verurteilte Rechtsextremistin Recht bekommt, entscheidet das tschechische Oberlandesgericht in Prag, erklärte ein Gerichtssprecher in Pilsen (Plzen) gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Dasselbe gelte für den Befangenheitsantrag, den Liebich gegen die Vorsitzende Richterin in dem Fall gestellt hat.
Das Landgericht im tschechischen Pilsen hatte vor einer Woche entschieden, Marla Svenja Liebich an Deutschland auszuliefern, wie ein Sprecher des Gerichts erklärte. Die 55‑Jährige hatte sich während der Verhandlung dagegen ausgesprochen und geltend gemacht, sie fürchte um ihr Leben, sollte sie in ein deutsches Männergefängnis gebracht werden.
Liebich war am 9. April nach monatelanger europaweiter Fahndung im westböhmischen Krásná bei Aš nahe der deutschen Grenze festgenommen worden. Seither befindet sie sich in sogenannter Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen. Die Haftbedingungen dort gelten laut Berichten aus Justizkreisen als besonders streng: In der Anstalt seien mehr als 1.200 Häftlinge untergebracht, überwiegend Männer, darunter auch Schwerverbrecher. Zwar gebe es einzelne weibliche Insassinnen, doch die Überbelegung tschechischer Gefängnisse sei seit Jahren ein bekanntes Problem.
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60 Tage für die Auflieferungsentscheidung
Seit der Festnahme läuft eine gesetzliche Frist von 60 Tagen für die Auslieferungsentscheidung, die nach Angaben des Gerichtssprechers um weitere 30 Tage verlängert werden könnte. Sollten mögliche Beschwerden scheitern, könne die Übergabe rasch erfolgen. Nach Eintritt der Rechtskraft würden vermutlich nur wenige Tage vergehen, bis Liebich den deutschen Behörden überstellt und in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht werde.
In Deutschland war Liebich im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Damals lebte sie noch unter dem Namen Sven als Mann. Nach dem Urteil hat Liebich ihr Geschlecht offiziell ändern lassen und den Vornamen in Marla Svenja angepasst. Kritiker:innen hatten dies als bewusste Provokation gewertet und von einem möglichen Missbrauch des Selbstbestimmungsrechts gesprochen.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.
Verwendete Quellen
Nachrichtenagentur dpa
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