Gerichtsverfahren
Nach Fernbleiben vom Prozess: Ex-CDU-Abgeordneter weiter in Haft
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von dpaAxel Fischer muss sich wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit vor dem Oberlandesgericht verantworten.
Bild: Peter Kneffel/dpa
Der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer muss vorerst in Untersuchungshaft bleiben. Der Haftbefehl gilt weiterhin, da er mehrfach nicht zu seinem Korruptionsprozess erschienen war. Das teilte das Oberlandesgericht München mit.
Das Wichtigste in Kürze
Axel Fischer bleibt nach seiner Festnahme weiter in Untersuchungshaft.
Axel Fischer muss sich wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit verantworten.
Einer der Anklagepunkte verjährt Anfang nächsten Jahres.
Nach seiner Festnahme wegen mehrfachen Fehlens beim Korruptionsprozess gegen ihn muss der Ex-CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer zunächst im Gefängnis bleiben. Der Haftbefehl gegen ihn bestehe bis auf weiteres, teilte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts München mit. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 9. Januar 2026 geplant.
Eine Nacht hatte Fischer wegen des Haftbefehls nach seiner Festnahme schon im Münchner Gefängnis Stadelheim verbracht. Er war nach Angaben des Vorsitzenden Richters Jochen Bösl am Montag in einer Klinik im baden-württembergischen Bad Säckingen festgenommen worden, um ins Gericht nach München gebracht zu werden. "Wir hätten diese Eskalation gerne vermieden", sagte er. "Aus unserer Sicht hat er es sich auch selber zuzuschreiben." Fischers Verteidiger legten Beschwerde gegen den Haftbefehl ein.
Gutachter bescheinigen Verhandlungsfähigkeit
Der Angeklagte war wiederholt nicht vor Gericht erschienen und hatte sich zuletzt in die Klinik begeben. Vom Gericht eingesetzte Gutachter hatten am Wochenende aber festgestellt, dass er an den vergangenen beiden von ihm versäumten Terminen durchaus verhandlungsfähig war.
Darum wurde Haftbefehl erlassen und Fischer unter ärztlicher Aufsicht auf den rund 350 Kilometer langen Weg nach München geschickt. Dort wurde der Prozess gegen ihn am späten Nachmittag fortgesetzt. Das Gericht lehnte dabei zahlreiche Beweisanträge ab, die Fischers Verteidiger gestellt hatten.
Wann die Beweisaufnahme abgeschlossen und die Plädoyers gehalten werden können, war zunächst unklar. Die Verteidigung kündigte weitere Beweisanträge an, der Prozess könnte sich also ins neue Jahr ziehen.
Vorwurf der Bestechlichkeit
Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt, muss sich wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit vor dem Oberlandesgericht verantworten. "Ich bin unschuldig", hatte er dort ausgesagt. Er habe keine finanzielle oder sonstige Zuwendungen für pro-aserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen. Er habe immer frei abgestimmt und niemals seine Stimme "verkauft".
Verjährungsfrist rückt näher
Aserbaidschan soll sich jahrelang – und das erfolgreich – bemüht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) mit Hilfe von Geldzahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Fischer, von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv, soll im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben. Dafür soll er laut Generalstaatsanwaltschaft München über die Jahre hinweg einige zehntausend Euro in bar erhalten haben.
Bei einem wichtigen Anklagepunkt droht im Januar eine Verjährung. Sollte sich der Prozess über das Datum hinaus verzögern, könnte Fischer dafür dann nicht mehr verurteilt werden. Weil der Prozess schon weit fortgeschritten ist, zeigte sich die Generalstaatsanwaltschaft München aber zuversichtlich, die Hauptverhandlung vor Ende dieser Verjährungsfrist abschließen zu können.
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