Mehrfach nicht erschienen
Haftbefehl gegen Axel Fischer: Ex-CDU-Abgeordneter wegen Bestechungsvorwürfen vor Gericht
Veröffentlicht:
von Jacqueline Bittl:newstime
Haftbefehl: Ex-CDU-Politiker festgenommen
Videoclip • 01:16 Min • Ab 12
Ein ehemaliger CDU-Abgeordneter sieht sich Korruptionsvorwürfen gegenüber, erscheint jedoch immer wieder nicht vor Gericht. Jetzt folgen Konsequenzen.
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat Haftbefehl gegen den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer erlassen. Er wurde in einer Klinik in Bad Säckingen festgenommen und sollte anschließend nach München zum Gericht gebracht werden, erklärte der Vorsitzende Richter Jochen Bösl.
"Wir hätten diese Eskalation gerne vermieden", betonte er. "Aus unserer Sicht ist er selbst dafür verantwortlich." Fischers Anwälte legten gegen den Haftbefehl Beschwerde ein.
Der Angeklagte war mehrfach nicht zum Gerichtstermin erschienen und hatte sich zuletzt in die Klinik in Bad Säckingen begeben. Gutachter, die vom Gericht eingesetzt wurden, stellten am Wochenende (20./21. Dezember) jedoch seine Verhandlungsfähigkeit fest.
Da Fischer dennoch nicht vor Gericht erschien, wurde der Haftbefehl erlassen, und er wurde unter ärztlicher Aufsicht auf den rund 350 Kilometer langen Weg nach München gebracht. Dort sollte der Prozess gegen ihn am Montagnachmittag (22. Dezember) gegen 15 Uhr fortgesetzt werden.
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Fischer betont seine Unschuld
Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt, muss sich wegen Bestechlichkeit vor dem OLG verantworten. "Ich bin unschuldig", erklärte er vor Gericht. Er habe keinerlei finanzielle oder sonstige Zuwendungen für proaserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten erhalten. Er betonte, dass er immer frei abgestimmt und niemals seine Stimme "verkauft" habe.
Aserbaidschan soll über Jahre hinweg versucht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) durch Geldzahlungen zu beeinflussen. Fischer, der von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv war, soll im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben. Laut Generalstaatsanwaltschaft erhielt er dafür über die Jahre hinweg mehrere 10.000 Euro in bar. Bei einem zentralen Anklagepunkt droht Mitte Januar eine Verjährung; sollte sich der Prozess verzögern, könnte Fischer dafür nicht mehr verurteilt werden.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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