Verzögerung im Gerichtsprozess?

Wegen Hungerstreik: Magdeburger Todesfahrer kann nicht an Verhandlung teilnehmen

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von Jana Wejkum

Taleb A. befindet sich seit Wochen im Hungerstreik - das hat jetzt Folgen. (Archivbild)

Bild: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa


Schon zu Beginn des Prozesses hatte Taleb A. seinen Hungerstreik angekündigt. Der vorsitzende Richter zeigt sich davon unbeeindruckt. Wie es jetzt weitergehen könnte.

Der Magdeburger Todesfahrer Taleb A. ist gesundheitlich nicht in der Lage, an der Gerichtsverhandlung gegen ihn teilzunehmen. Laut Einschätzung des Anstaltsarztes ist der Angeklagte aktuell nicht verhandlungsfähig. Er befinde sich im Hunger- und Durststreik.

Dadurch habe er stark abgenommen: Taleb A. wiege nur noch 47,6 Kilogramm. Auch die Vitalwerte des 51-Jährigen verschlechterten sich nach Aussage des Arztes täglich, es drohe akutes Nierenversagen. Ein medizinischer Sachverständiger hält dauerhafte medizinische Überwachung für nötig.

Hungerstreik seit November

Der Hungerstreik des Angeklagten kommt nicht unerwartet: Taleb A. hatte bereits zu Prozessbeginn am 10. November damit gedroht. "Jetzt mache ich den Hungerstreik seit gestern. Ich will das drei Wochen machen. Man erwartet keine körperlichen Schäden", so A. am zweiten Verhandlungstag.

Der Vorsitzende Richter Sternberg hatte daher versichert, den Streik im Blick zu haben. Vertreter:innen der Nebenklage hatten die Frage zu seiner Verhandlungsfähigkeit wiederholt angesprochen. Dennoch zeigte der Richter sich von der Ankündigung des Angeklagten unbeeindruckt. "Sie haben es nicht in der Hand, durch Hunger- oder Durststreik die Verhandlung zu verzögern oder zu torpedieren", betonte Sternberg.

Gericht berät zum Fortgang der Verhandlung

Dass der Richter entspannt bleiben kann, hat einen guten Grund: Da die Anklage bereits verlesen ist und Taleb A. Gelegenheit hatte, vor Gericht auszusagen, könnte der Prozess theoretisch auch ohne ihn fortgesetzt werden.

Das Landgericht Magdeburg hat Beratungen zum weiteren Verlauf der Verhandlung aufgenommen. Im Raum steht, dass Taleb A. die Verhandlungsunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt habe - weswegen auch ohne ihn weiterverhandelt werden dürfte.

Taleb A. war am 20. Dezember 2024 in einem zwei Tonnen schweren Mietwagen mit fast 50 Kilometern pro Stunde über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Durch seine Tat starben sechs Menschen; mehr als 300 wurden verletzt. Taleb A. hat vor Gericht gestanden.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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