Kandidiert sie?

Frankreich: Le Pen zu Haftstrafe mit Fußfessel verurteilt – platzt der Präsidentschaftstraum?

Veröffentlicht:

von Michael Reimers

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Urteil gegen Le Pen

Videoclip • 31 Sek • Ab 12


Das Pariser Berufungsgericht verurteilt die französische Rechtsnationalistin Le Pen zu Hausarrest und entzieht ihr zeitweise das Wahlrecht. Kurz vor der Präsidentschaftswahl 2027 steht sie vor einer Schicksalsentscheidung.

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen steht vor den Trümmern ihrer politischen Ambitionen. Das Pariser Berufungsgericht hat die 57-Jährige am Dienstag (7. Juli) zu einer einjährigen Haftstrafe mit elektronischer Fußfessel verurteilt. Zusätzlich verliert sie für 15 Monate das Recht, bei Wahlen anzutreten – weitere 30 Monate wurden zur Bewährung ausgesetzt. Hinzu kommt eine Geldbuße von 100.000 Euro.

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Wahlkampf mit Fußfessel? Kaum vorstellbar

Zwar hat Le Pen die Strafe aus erster Instanz bereits seit Ende März 2025 verbüßt, doch die Haftstrafe könnte ihr dennoch einen Strich durch die Rechnung machen. Mit einer elektronischen Fußfessel wäre die Politikerin an strikte Ausgangszeiten gebunden – ein intensiver Wahlkampf mit zahlreichen Terminen vor Ort erscheint unter diesen Bedingungen nahezu unmöglich. Le Pen selbst hatte bereits erklärt, dass dies für sie keine Option sei.

Das Verfahren drehte sich um Scheinbeschäftigungen von Assistent:innen französischer Europaabgeordneter zwischen 2004 und 2016. Der zentrale Vorwurf: Abgeordnete von Le Pens Partei, die damals noch Front National hieß, erhielten Gelder für parlamentarische Assistent:innen, die jedoch zumindest teilweise für die Partei arbeiteten. Das Gericht bezeichnete die Taten als schwerwiegend und betonte, Le Pen hätte als leitende Parteiverantwortliche die Einhaltung der Regeln durchsetzen müssen.

Bardella oder Le Pen – die Personalie entscheidet über die Strategie

Noch am Dienstagabend (7. Juli) will Le Pen bekanntgeben, ob sie einen vierten Anlauf auf den Élysée-Palast wagen wird. Tritt sie nicht an, wird das Rassemblement National ihren politischen Ziehsohn Jordan Bardella ins Rennen schicken. Der erst 30-jährige Parteichef hat Le Pen in Umfragen bereits knapp überholt. Beide liegen deutlich vor möglichen Kandidaten anderer Parteien und hätten gute Chancen, in die Stichwahl einzuziehen.

Doch die Personalie wird den Wahlkampf stark beeinflussen: Le Pen könnte sich als Märtyrerin inszenieren, als Opfer der von ihr heftig kritisierten Justiz. Bardella hingegen würde einen Neuanfang des Rassemblement National verkörpern. Allerdings sind sich politische Gegner einig: Le Pen wäre die deutlich aussichtsreichere Kandidatin.

Juristische Risiken bleiben bestehen

Selbst wenn Le Pen kandidieren sollte, bleiben erhebliche Risiken. Sollten sie oder die Anklage Revision einlegen, ist unter Jurist:innen umstritten, ob weiterhin wie in erster Instanz die Unwählbarkeit sofort angewendet wird. Wäre dies nicht der Fall, könnte Le Pen durch ein Urteil des Kassationsgerichts noch kurz vor der Wahl ausgeschlossen werden. Und selbst wenn nicht: Sollte das Kassationsgericht das Berufungsurteil als zu milde ansehen und kippen, könnte dies Le Pen politisch massiv schaden.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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