Gesetzentwurf gebilligt
Epstein-Akten kurz vor Veröffentlichung? So geht es jetzt weiter
Veröffentlicht:
von dpa:newstime
Veröffentlichung der Epstein-Akten deutet sich an
Videoclip • 01:24 Min • Ab 12
Werden die US-Ermittlungsakten zu Jeffrey Epstein nun veröffentlicht? Abhängig ist das auch von Präsident Donald Trump. Das sind die nächsten Schritte.
Im Fall des gestorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein zeichnet sich nach langem Ringen jetzt die Veröffentlichung der US-Ermittlungsakten ab. Das US-Repräsentantenhaus hat den dafür notwendigen Gesetzentwurf mit nur einer Gegenstimme gebilligt.
Die nächsten Schritte
Der US-Senat, die zweite Parlamentskammer, leitete daraufhin ein Schnellverfahren ein. Die Gesetzesvorlage kann damit direkt an Präsident Donald Trump weitergeleitet werden. Nach eigenen Angaben wartet der Senat aber noch auf die Gesetzesvorlage vom Repräsentantenhaus.
Das Gesetz tritt mit der Unterschrift von Trump in Kraft. Am Montag (24. November) hat er zugesagt, dass er die Vorlage unterschreiben wird, wenn sie auf seinem Schreibtisch landet. Wann es soweit ist, ist unklar.
Spätestens 30 Tage nach Inkrafttreten sollen die Epstein-Akten veröffentlicht werden, so sieht es die Gesetzesvorlage vor. Es geht um Unterlagen des US-Justizministeriums, der Staatsanwaltschaft und der Bundespolizei FBI, die die Ermittlungen gegen Epstein dokumentieren und auch Informationen zu seiner Haft enthalten.
Kommt dann wirklich alles an die Öffentlichkeit? Das ist die große Frage. Die Gesetzgebung räumt dem Justizministerium ein, "bestimmte Informationen zurückzuhalten, wie beispielsweise personenbezogene Daten von Opfern und Materialien, die eine laufende Untersuchung des Bundes gefährden würden".
Und US-Medien weisen immer wieder darauf hin, dass Trump die Veröffentlichung der Akten auch ohne den Kongress veranlassen könnte, wenn er denn wollte. Daher sind einige skeptisch, ob wirklich alle Akten offengelegt werden - oder Trump die Veröffentlichung in seinem Sinne manipuliert.
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