Abschiebung per Linienflug
Bundesinnenministerium: Erstmals wieder Straftäter nach Syrien abgeschoben
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von Jana WejkumEin erster Abschiebeflug nach Syrien ist am 23. Dezember gestartet. (Symbolbild)
Bild: Julian Stratenschulte/dpa
Er saß in Deutschland wegen Raubes, Körperverletzung und Erpressung in Haft. Unter anderem deshalb wurde ein Syrer nun abgeschoben.
Erstmals seit Beginn des syrischen Bürgerkriegs wurde ein Syrer aus Deutschland abgeschoben. Laut Bundesinnenministerium sei der 37-Jährige am Dienstagvormittag (23. Dezember) den Behörden in Damaskus übergeben worden.
Der Mann lebte in Gelsenkirchen und hatte eine Haftstrafe wegen besonders schweren Raubes, Körperverletzung und Erpressung verbüßt. Er sei 2015 nach Deutschland gekommen. Seine Aufenthaltserlaubnis sei mehrmals verlängert worden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nahm seinen Schutzstatus schließlich zurück.
Auch wegen seiner Taten sei sein weiterer Aufenthalt in Deutschland abgelehnt und er zur Ausreise aufgefordert worden. Weil er der Aufforderung nicht nachgekommen sei, wurde er nach Informationen der Deutschen Presse Agentur (dpa) per Linienflug abgeschoben.
Bundesregierung will Versprechen einlösen
Straffällige aus Afghanistan werden bereits regelmäßig abgeschoben. So war am selben Tag ein Mann, der wegen Körperverletzung verurteilt worden war, nach Afghanistan abgeschoben worden.
Die Bundesregierung hatte ihr Vorgehen im Koalitionsvertrag angekündigt. "Nach Afghanistan und Syrien werden wir abschieben – beginnend mit Straftätern und Gefährdern", heißt es darin. Nach Gesprächen mit Verantwortlichen aus Afghanistan und Syrien seien Vereinbarungen für regelmäßige Abschiebungen getroffen worden.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) machte seinen Standpunkt im November deutlich: "Der Bürgerkrieg in Syrien ist beendet. Es gibt jetzt keinerlei Gründe mehr für Asyl in Deutschland und deswegen können wir auch mit Rückführungen beginnen."
Bedenken gegen Abschiebung
Gerichte hatten bereits mehrmals entschieden, dass Geflüchtete in bestimmten Fällen nach Syrien abgeschoben werden können. Zuletzt hatte im November ein Düsseldorfer Gericht in einer Einzelfallentscheidung davon gesprochen, dass Rückkehrer:innen "keine relevanten Gefahren drohen". Nach Informationen des ZDF besitzt der Großteil der in Deutschland lebenden Syrer:innen einen Schutzstatus.
Nach dem Sturz des Machthabers Baschar al-Assad durch die Islamistenmiliz HTS vor einem Jahr verfolgt Präsident Ahmed al-Scharaa eine Politik der Annäherung Syriens an den Westen. Kritiker:innen, darunter Außenminister Johann Wadephul (CDU), verweisen auf die fragile Sicherheitslage und die weitreichenden Zerstörungen durch den syrischen Bürgerkrieg, die eine Rückkehr erschweren würden.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
ZDF heute: "Kommt es nun zu massenhaften Abschiebungen nach Syrien?"
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