Nebenkosten prüfen lohnt sich

Fehler in der Nebenkostenabrechnung: So können Mieter reagieren

Veröffentlicht:

von Benedikt Rammer

Nebenkostenabrechnungen sollten stets sorgfältig überprüft und hinterfragt werden. (Symbolbild)

Bild: Jens Kalaene/dpa


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Nebenkostenabrechnungen sind oft fehlerhaft und führen zu Streit zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen. Experten erklären, wie Mieter:innen Fehler erkennen, ihre Rechte wahrnehmen und welche Fristen dabei zu beachten sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nebenkostenabrechnungen sind häufig fehlerhaft und sollten zeitnah überprüft werden.

  • Vermieter:innen müssen die Abrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen.

  • Mieter:innen haben das Recht, Belege einzusehen und bei Fehlern Widerspruch einzulegen.

Nebenkostenabrechnungen sorgen immer wieder für Diskussionen zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen. Laut Claus Nesemann, Geschäftsführer des Mietervereins Düsseldorf, sind die Abrechnungen oft fehlerhaft oder unvollständig. Besonders die Novellierung der Heizkostenverordnung und die Aufteilung der CO2-Kosten haben die Abrechnungen komplexer gemacht und neue Streitpunkte geschaffen.

Seit 2023 müssen Vermieter:innen einen Teil der CO2-Kosten übernehmen, abhängig von der Klimafreundlichkeit des Gebäudes. "Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr müssen Vermieter selbst übernehmen", erklärt Nesemann laut dem ZDF. Investitionen in klimaschonende Heizsysteme können dabei den Vermieteranteil senken.

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Fristen für die Nebenkostenabrechnung

Eine wichtige Frist, die Mieter:innen kennen sollten, ist die Zustellungsfrist für Nebenkostenabrechnungen. Vermieter:innen haben dafür ein Jahr Zeit ab Ende des Abrechnungszeitraums. Für das Kalenderjahr 2025 bedeutet dies eine Frist bis zum 31. Dezember 2026. Versäumen Vermieter:innen diese Frist aus eigenem Verschulden, entfällt der Anspruch auf Nachzahlung.

Auch Mieter:innen müssen Fristen beachten: Ein Widerspruch gegen fehlerhafte Abrechnungen muss innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung schriftlich erfolgen.

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Was gehört zu den Nebenkosten?

Nebenkosten umfassen alle Ausgaben, die mit der Nutzung einer Mietwohnung zusammenhängen und im Mietvertrag explizit aufgeführt sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Kosten für Heizung, Warmwasser und Müllabfuhr

  • Betriebskosten für Aufzüge, Treppenhausbeleuchtung oder Gartenpflege

  • Versicherungen wie Sach- oder Haftpflichtversicherungen

Nicht umlagefähig sind hingegen Reparaturkosten, Mietkosten für Rauchmelder oder Bankgebühren.

Mieter:innen haben das Recht, die Belege zur Nebenkostenabrechnung einzusehen und Fotos von den Rechnungen zu machen, um Unklarheiten zu prüfen. "Der Mieter hat das Recht, die Belege des Vermieters einzusehen", betont Nesemann laut dem ZDF. Hilfe bei der Überprüfung bietet unter anderem der Deutsche Mieterbund oder Verbraucherzentralen.

Bei vermeintlichen Fehlern rät Nesemann jedoch davon ab, eigenständig Vorauszahlungen einzubehalten. Stattdessen sollte eine rechtliche Beratung erfolgen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Konsequenzen bei Nichtzahlung

Versäumen Mieter:innen die Zahlung von Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung, riskieren sie eine Kündigung des Mietverhältnisses. Da Nebenkosten als Teil der Miete gelten, kann eine Nichtzahlung als Pflichtverletzung gewertet werden – im Extremfall sogar als Grund für eine fristlose Kündigung.

Anspruch auf Rückzahlung

Haben Mieter:innen während eines Abrechnungszeitraums zu viel gezahlt, bleibt ihr Anspruch auf Rückzahlung bestehen. Falls Vermieter:innen trotz Ablauf der Frist keine Abrechnung vorlegen, können Mieter:innen diese notfalls gerichtlich einfordern.


Verwendete Quellen:

ZDF: "So überprüfen Sie die Nebenkostenabrechnung auf Fehler"

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