Winterwetter

Nach Klage des Nabu: Privater Einsatz von Streusalz ist wieder verboten

Veröffentlicht:

von Jacqueline Bittl

Gericht stoppt Einsatz von Streusalz in Berlin. (Symbolbild)

Bild: Christophe Gateau/dpa


Nach extremen Wetterlagen in Berlin sollte Salz dazu beitragen, spiegelglatte Gehwege in der Hauptstadt begehbar zu machen. Doch Umweltschützer:innen klagten dagegen – und bekamen Recht. Was folgt daraus?

Der private Einsatz von Streusalz zur Bekämpfung von Glätte ist in Berlin nach Angaben des Naturschutzbundes Nabu ab sofort wieder untersagt. Der Nabu-Landesverband war nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit seiner Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen eine Allgemeinverfügung der Senatsumweltverwaltung erfolgreich.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Anordnung der Umweltverwaltung keine ausreichende rechtliche Grundlage habe. Der Einsatz von Streusalz durch die Berliner Stadtreinigung (BSR) bleibt davon unberührt und weiterhin zulässig. Gegen den Beschluss kann jedoch noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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Nach deutlicher Kritik am über Tage andauernden Glättechaos in der Hauptstadt hatte Berlins Verkehrs- und Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) Ende Januar den aus Umweltschutzgründen grundsätzlich verbotenen Einsatz sogenannter Taumittel wie Streusalz per Allgemeinverfügung ausnahmsweise erlaubt. Diese Genehmigung sollte zunächst bis zum 14. Februar gelten.

Nabu-Geschäftsführerin Melanie von Orlow erklärte, Bonde habe mit dieser Entscheidung versucht, geltendes Recht außer Kraft zu setzen. Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage sei inakzeptabel und hätte einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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