Tödliche Hundeattacke

Nach Tod eines Mädchens: Sachsen-Anhalt prüft schärfere Hunderegeln

Veröffentlicht:

von Nadine von Parseval

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In diesem Bundesland ist der Hundeführerschein jetzt Pflicht

Videoclip • 01:26 Min • Ab 12


Der Tod eines vierjährigen Mädchens nach einer Hundeattacke erschüttert Sachsen-Anhalt. Das Innenministerium will den Fall umfassend auswerten und schließt eine Anpassung des Hundegesetzes nicht aus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach der tödlichen Hundeattacke wird das Hundegesetz überprüft.

  • Gesetzesänderungen sind nach Abschluss der Auswertung möglich.

  • Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen fahrlässiger Tötung.

Der Tod einer vierjährigen Tochter nach einer Hundeattacke im Landkreis Anhalt-Bitterfeld beschäftigt nun auch die Landespolitik. Das Innenministerium Sachsen-Anhalts kündigte an, den Vorfall umfassend auszuwerten und mögliche Änderungen am Hundegesetz zu prüfen. Ob die bestehenden Vorschriften verschärft werden müssen, soll die Untersuchung des Falls zeigen.

Gesetzesänderung nicht ausgeschlossen

Das Ministerium macht deutlich, dass Anpassungen möglich sind. "Sollten sich aus der Aufarbeitung des Vorfalls Anhaltspunkte für einen Änderungsbedarf der hunderechtlichen Vorschriften ergeben, wird eine Anpassung des Hundegesetzes Sachsen-Anhalt geprüft."

Ziel des Gesetzes sei es, "die Bevölkerung, insbesondere Kinder, vor den von Hunden ausgehenden Gefahren zu schützen". Weiter erklärt das Ministerium, aus dem tragischen Ereignis seien gegebenenfalls "die notwendigen Konsequenzen zu ziehen".

Den Hinterbliebenen sprach die Behörde ihr Mitgefühl aus: "Der Familie, den Angehörigen und allen Menschen, die von diesem schmerzlichen Ereignis betroffen sind, gilt unser aufrichtiges Mitgefühl."


Kein verpflichtender Hundeführerschein

Einen allgemeinen Hundeführerschein gibt es in Sachsen-Anhalt bislang nicht. Sachkundeprüfungen sind nach aktueller Rechtslage nur in bestimmten Einzelfällen vorgesehen. Wird ein Hund als gefährlich eingestuft, dürfen ihn ausschließlich Personen mit behördlicher Erlaubnis halten oder führen. Dafür müssen unter anderem Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachgewiesen werden. Außerdem ist ein Wesenstest für das Tier vorgeschrieben.

Nach Angaben des Innenministeriums haben sich die bestehenden Vorschriften bislang bewährt. Die Zahl der registrierten Beißvorfälle sei seit Einführung des Hundegesetzes zurückgegangen und liege trotz steigender Hundezahlen weiterhin auf einem niedrigen Niveau.


Vierjährige stirbt nach Angriff des Familienhundes

Der tragische Vorfall ereignete sich am Mittwoch (8. Juli) in der Gemeinde Osternienburger Land. Dort wurde eine vier Jahre altes Mädchen von einem American Staffordshire Terrier angegriffen, der zur Familie gehörte. Das Kind erlitt tödliche Verletzungen.

Die Ermittlungen dauern an. Polizei und Staatsanwaltschaft führen derzeit Verfahren gegen die 32-jährige Mutter des Kindes sowie einen 30 Jahre alten Bekannten. Gegen beide wird wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt.

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Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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