Gefängnisstrafe verbüßt
Hauptverdächtiger im Fall Maddie McCann: Christian B. muss fünf Jahre lang Fußfessel tragen
Aktualisiert:
von dpaHaftentlassung: Journalist:innen und TV-Teams stehen vor der Justizvollzugsanstalt (JVA) Sehnde.
Bild: Michael Matthey/dpa
Der Mann, der verdächtigt wird, Maddie McCann ermordet zu haben, ist wieder auf freiem Fuß. Allerdings wird er die nächsten fünf Jahre eine Fußfessel tragen müssen.
Nach seiner Haftentlassung muss der im Fall Maddie Verdächtige, Christian B., eine Fußfessel tragen. Diese Vorgabe im Rahmen der Führungsaufsicht gelte für die nächsten fünf Jahre, teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage mit. Zuvor hatte der "Spiegel" über den Beschluss des Landgerichts Hildesheim berichtet. Die Verteidiger des 48-Jährigen hatten daraufhin angekündigt, dagegen vorzugehen.
Die Fußfessel trug der mehrmals Vorbestrafe nach Angaben der Staatsanwaltschaft Braunschweig beim Verlassen der Justizvollzugsanstalt im niedersächsischen Sehnde. Dort hatte am Mittwochmorgen (17. September) ein Polizeisprecher bestätigt, dass der Deutsche das Gefängnis verlassen habe. Er hat eine Gefängnisstrafe, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig im Wesentlichen wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt worden war, abgesessen.
Neben der Fußfessel bekommt der 48-Jährige einen Bewährungshelfer, mit dem er mindestens einmal im Monat Kontakt halten muss, wie die Braunschweiger Strafverfolger weiter mitteilten. Des Weiteren müsse er einen Wechsel seines Wohn- oder Aufenthaltsortes vorher dem Gericht mitteilen und Zustimmung einholen. Sollte er gegen diese Auflagen verstoßen, drohe eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, hieß es von der Staatsanwaltschaft.
Im Fokus ist der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter seit einigen Jahren, weil deutsche Ermittler:innen ihn im Fall Madeleine McCann unter Mordverdacht haben. Sein Verteidiger sprach mit Blick auf die Verdächtigungen öffentlich von einer "massiven Vorverurteilungskampagne". Es gibt keine Anklage in dem Komplex, und es gilt die Unschuldsvermutung.
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