Schmerzensgeld-Forderungen

Elf Jahre nach Germanwings-Absturz: Hinterbliebene verklagen Deutschland

Aktualisiert:

von Christopher Schmitt

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Germanwings-Absturz: Klage gegen die BRD

Videoclip • 01:17 Min • Ab 12


Der Absturz der Germanwings-Maschine hat tiefe Narben hinterlassen. Gibt es nun Schmerzensgeld für die Angehörigen der Opfer? Ihrer Ansicht nach zur Zahlung verpflichtet: die Bundesrepublik Deutschland.

Der damalige Copilot steuerte die Maschine absichtlich in den Abgrund und riss insgesamt 150 Menschen in den Tod. Über zehn Jahre ist der folgenschwere Absturz der Germanwings-Maschine bereits her. Am 28. August startet ein Prozess um Schmerzensgeld vor dem Landgericht Braunschweig. 30 Kläger:innen fordern Schadensersatz in Höhe von bis zu 110.000 Euro. Am ersten Prozesstag wird mündlich verhandelt.

Gerichtsangaben zufolge zweifeln die Kläger:innen eine ausreichende Überprüfung der Flugtauglichkeit des Copiloten an. Demnach solle die Bundesrepublik Deutschland für den Schaden haften. Dass das Zivilverfahren in Braunschweig verhandelt wird, ist kein Zufall. Hier befindet sich das Luftfahrt-Bundesamt.

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Muss Deutschland wirklich zahlen?

Hat die Klage Aussicht auf Erfolg? Dies ist zumindest fraglich. Der ersten Einschätzung des Gerichts zufolge, muss die BRD keinen Schadensersatz zahlen. Möglicherweise könnten die Betroffenen die gleichen Beträge allerdings von der Fluggesellschaft fordern.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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