Rückschlag für Angehörige
Germanwings-Katastrophe vor Gericht: "Solange einprozentige Chance besteht ..."
Aktualisiert:
von Christopher Schmitt:newstime
Neuer Prozess um Germanwings-Crash
Videoclip • 03:14 Min • Ab 12
Vor dem Landgericht Braunschweig wird den Angehörigen der Germanwings-Katastrophe wenig Hoffnung gemacht. Sie klagen auf Schadensersatz. Unsere :newstime-Reporterin war vor Ort.
Das Wichtigste in Kürze
Für die Angehörigen der Germanwings-Opfer endete der Prozesstag in Braunschweig mit einer Enttäuschung.
Die Richterin machte ihnen wenig Hoffnung auf Erfolg ihrer Schadensersatzklage – doch den Angehörigen geht es ohnehin nicht ums Geld.
:newstime-Reporterin Franziska Lang hat mit einem Angehörigen gesprochen und einen emotionalen Prozess mitverfolgt.
Der juristische Kampf um Gerechtigkeit geht weiter, doch die Aussichten bleiben trüb: Am Freitag (28. August) verhandelte das Landgericht Braunschweig über Schadenersatzforderungen von 30 Hinterbliebenen der Germanwings-Katastrophe – und die Richterin stellte bereits während der Verhandlung klar, dass die Klage wohl keine Erfolgsaussicht habe. Die Angehörigen fordern zwischen 500 und 110.000 Euro zusätzliches Schmerzensgeld von der Bundesrepublik Deutschland.
Für :newstime war Reporterin Franziska Lang vor Ort in Braunschweig und fasst zusammen: "Es war ein knapp zweistündiger Termin und auf jeden Fall auch ein emotionaler." Die Richterin habe angeboten, falls für die Angehörigen nötig, Pausen zu machen. Zwei der Angehörigen seien "gar nicht auf der Seite der Kläger gesessen, sondern im Publikum und haben sich dann erst relativ kurzfristig entschieden, sich doch noch zu ihren Anwälten zu setzen".
Dort hätten sie "nach außen auch relativ gefasst" gewirkt. Einer der Angehörigen habe der Reporterin jedoch gesagt, "dass, solange auch nur eine einprozentige Chance besteht, er bis zum Schluss für die Opfer kämpfen wird, weil das sei er ihnen schuldig".
Auch in den News:
Vorwurf: Staat versagte bei Überwachung
Im Kern geht es um einen schwerwiegenden Vorwurf: Die Kläger sind überzeugt, dass die Flugtauglichkeit des Copiloten damals nicht ausreichend überwacht wurde. Die flugmedizinischen Gutachten seien mit Blick auf mögliche psychiatrische Erkrankungen nicht weitreichend genug gewesen, argumentieren sie. Bei der Überwachung und Feststellung der Flugtauglichkeit seien gesetzliche Vorgaben nicht hinreichend eingehalten worden – und genau dadurch sei der Absturz erst möglich geworden.
Am 24. März 2015 stürzte die Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen ab. 144 Passagier:innen und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Ermittlungen ergaben, dass der damalige Copilot das Flugzeug absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte. Unter den Opfern waren 16 Schüler:innen sowie zwei Lehrerinnen des Gymnasiums in Haltern am See.
Richterin: Ansprüche an Fluggesellschaft richten
Die juristische Aufarbeitung gleicht einem Ping-Pong-Spiel zwischen verschiedenen Gerichten. Zunächst hatten Hinterbliebene vor den Landgerichten in Frankfurt und Essen sowie vor dem Oberlandesgericht Hamm Niederlagen erlitten. Die Richter:innen argumentierten damals, dass die Lufthansa nicht für die flugmedizinischen Untersuchungen verantwortlich sei. Die Sicherheit des Flugverkehrs zu gewährleisten, sei eine staatliche Aufgabe, die durch das Luftfahrt-Bundesamt wahrgenommen werde, hieß es etwa im Juni 2022 in Frankfurt.
Daraufhin richteten die Kläger:innen ihre Forderungen im Juli 2023 an den Staat. Das Verfahren wird in Braunschweig verhandelt, weil das Luftfahrt-Bundesamt dort seinen Sitz hat. Bittere Ironie: Die Braunschweiger Richterin erklärte, die Kläger:innen könnten ihre Ansprüche eher gegen die Fluggesellschaft geltend machen – genau jene Instanz, die zuvor als nicht zuständig erklärt worden war.
"Ich sehe unsere Chancen bei einem Prozent"
Die Enttäuschung bei den Betroffenen ist greifbar. Klaus Radner, der bei dem Absturz seine Tochter, ein Enkelkind und den Freund der Tochter verlor, reagierte resigniert: "Also ich sehe unsere Chancen bei einem Prozent." Sie wollten "einfach die Verantwortlichen benennen und auch verurteilt haben". Die rechtlichen Vertreter:innen der Behörde beantragten, die Klage abzuweisen. Engelbert Tegethoff, der eine Tochter verlor, sagte, er habe ungefähr gewusst, was herauskommen würde – doch das alles wieder zu hören, lasse die ganzen Bilder wieder hochkommen.
Die Lufthansa hatte nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet: Nächste Angehörige erhielten pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld, für jedes Todesopfer sollen außerdem 25.000 Euro als vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein. Die Urteilsverkündung ist für den 6. Oktober angesetzt.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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