Zwei Schüler verstorben

Tödlicher Unfall in Dinslaken: Herzinfarkt der Fahrerin wohl ursächlich

Veröffentlicht:

von Christopher Schmitt

Sat.1 NRW

Unfall in Dinslaken: Zwei Schüler sterben auf dem Schulweg (27. Mai)

Videoclip • 57 Sek


- Anzeige -
- Anzeige -

Die Ermittler:innen glauben, den Unfallgrund zu kennen: Die Frau, die mit tödlichen Folgen in Dinslaken in eine Schülergruppe gefahren ist, hatte wohl einen Herzinfarkt.

Drei Jungen wurden angefahren, zwei überlebten den Aufprall nicht – nun gibt es neue Erkenntnisse zum Vorfall in Dinslaken: Die Autofahrerin, die am Mittwochmorgen (29. Mai) in Dinslaken mit ihrem Wagen in eine Gruppe von Schülern gefahren ist, hatte nach Erkenntnissen der Ermittler:innen einen 16-sekündigen Herzstillstand. Zuvor galt eine Ohnmacht als mögliche Ursache. Das hat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) aus Polizeikreisen die Auswertung eines sogenannten Ereignisrekorders ergeben, den die Frau implantiert hatte. Die Polizei geht davon aus, dass der Herzstillstand ursächlich für den Unfall war. "Bild" hatte zuvor berichtet.

Die Frau hatte laut Staatsanwaltschaft bereits im Mai vergangenen Jahres wegen eines plötzlichen Ohnmachtsanfalls am Steuer einen Unfall verursacht. Danach sei ihr das Gerät eingesetzt worden. Ein Ereignisrekorder überwacht die Herzaktivität kontinuierlich. Zur Frage des Herzstillstands wollte die Staatsanwaltschaft Duisburg am Freitag (29. Mai) gegenüber der dpa keine Angaben machen.

Fahrerin durfte ohne Auflagen unterwegs sein

Die 47-Jährige war am Mittwochmorgen kurz vor Schulbeginn mit ihrem Auto in eine Gruppe von drei zwölfjährigen Jungen gefahren – Schüler des Dinslakener Otto-Hahn-Gymnasiums, die auf Fahrrädern auf dem Weg zum Unterricht waren. Zwei der Zwölfjährigen wurden so schwer verletzt, dass sie später im Krankenhaus starben. Der Dritte erlitt nur leichte Verletzungen und musste nicht im Krankenhaus behandelt werden.

Gegen die Autofahrerin wird laut Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Laut der zuständigen Führerscheinstelle beim Kreis Wesel durfte die 47-Jährige trotz des ersten Unfalls Auto fahren. "Nach eingehender und abschließender Auswertung der erforderlichen medizinischen Unterlagen bestand keine rechtliche Grundlage zum Entzug der Fahrerlaubnis oder zur Erteilung von Auflagen", so eine Sprecherin.

- Anzeige -
- Anzeige -

Mehr entdecken