Ermittlung wegen Mordverdacht

Beschwerde erfolglos: Verdächtige im Fall Fabian aus Güstrow bleibt in U-Haft

Veröffentlicht:

von Jana Wejkum

Die Tatverdächtige bei ihrer Festnahme Anfang November. (Archivbild)

Bild: Philip Dulian/dpa


Bereits Anfang Dezember hatte ein Gericht angeordnet, dass die Tatverdächtige in Untersuchungshaft bleibt. Darum weist auch das Landgericht ihre Beschwerde zurück.

Seit Anfang November sitzt die Tatverdächtige im Fall Fabian in Untersuchungshaft - und wird dort nach Beschluss des Landgerichts Rostock auch bleiben. Das Gericht sieht gegenwärtig keinen Grund, die Frau aus der Haft zu entlassen. "Das Vorbringen der Beschuldigten rechtfertigt nach Auffassung der zuständigen Beschwerdekammer keine andere Entscheidung", teilte das Gericht am Freitag (19. Dezember) mit.

Es antwortet damit auf eine Beschwerde des Anwalts der Beschuldigten. Ein Antrag auf Haftprüfung war bereits am 3. Dezember am Amtsgericht Rostock gescheitert. Er berief sich darauf, dass die Haftgründe laut Akten nur auf Indizien beruhen. Den Richter:innen reichte dies nicht: Nach gegenwärtigem Stand der Ermittlungen lägen die Voraussetzungen zum Vollzug des ergangenen Haftbefehls weiterhin vor, so das Landgericht.

Beschwerde vor Oberlandesgericht denkbar

Ob die Beschuldigte weiter in Haft verbleiben muss, ist nicht endgültig geklärt. Laut einer Sprecherin des Landgerichts dürfte ihr Anwalt erneut Beschwerde einlegen - diesmal vor dem Oberlandesgericht Rostock (OLG).

Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ließ der Anwalt offen, ob er sich an die nächsthöhere Instanz wenden werde. Er müsse die neueste Entscheidung erst prüfen und sich mit seiner Mandantin absprechen.

Der achtjährige Fabian aus Güstrow verschwand am 10. Oktober. Er wurde vier Tage später tot nahe einem Tümpel südlich von Güstrow gefunden. Am 6. November verhafteten Ermittler:innen die Beschuldigte unter dringendem Mordverdacht und stellten ihr Auto sicher. Sie habe die Tat als Zeugin abgestritten und sich als Beschuldigte nicht geäußert, so ihr Anwalt. Die Ermittlungen werden laut Staatsanwaltschaft vermutlich noch bis mindestens März kommenden Jahres andauern.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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