Wegen Mordverdacht in U-Haft

Tatverdächtige im Fall Fabian aus Güstrow: Gericht bestätigt Haftbefehl

Aktualisiert:

von Jana Wejkum

Im Fall Fabian lässt der Anwalt der seit Anfang November in U-Haft sitzenden Tatverdächtigen die Haftgründe prüfen. (Archivbild)

Bild: Philip Dulian/dpa


Der Anwalt der Beschuldigten zweifelt daran, dass die Untersuchungshaft gerechtfertigt ist. Das Gericht ist anderer Meinung und hält den Haftbefehl aufrecht.

Das Amtsgericht Rostock hat sich am Mittwoch (3. Dezember) mit der Frage befasst, ob die Tatverdächtige im Fall des getöteten Fabian aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern zurecht in Untersuchungshaft sitzt. Dabei wurde der Haftbefehl gegen die Tatverdächtige vom Gericht bestätigt. Das sagte der Sprecher der Rostocker Staatsanwaltschaft, Harald Nowack, im Anschluss an den Haftprüfungstermin.

Der Anwalt Andreas Ohm hatte einen Haftprüfungsantrag für seine Mandantin gestellt. Er hatte diesen damit begründet, dass die Haftgründe nach Aktenlage nur auf Indizien beruhten.

Der achtjährige Fabian war am 10. Oktober verschwunden. Seine Leiche wurde vier Tage später am Ufer eines Tümpels südlich von Güstrow gefunden. Die Beschuldigte wurde am 6. November unter dringendem Mordverdacht in einem Dorf in der Nähe von Güstrow verhaftet.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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