Tod eines Achtjährigen

Fall Fabian aus Güstrow: Haftprüfungstermin steht - Kommt die Verdächtige frei?

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von Michael Reimers

Der Anwalt der Tatverdächtigen lässt überprüfen, ob ausreichende Gründe für ihre Haft vorliegen. (Archivbild)

Bild: Philip Dulian/dpa


Weil sie verdächtigt wird, den Jungen aus Güstrov getötet zu haben, sitzt eine Frau seit Anfang November in U-Haft. Ihr Anwalt bezweifelt, dass es dafür handfeste Gründe gibt.

Vor dem Amtsgericht Rostock ist für Mittwoch kommender Woche (3. Dezember) ein Haftprüfungstermin für die im Fall des getöteten Fabian aus Güstrow festgenommenen Tatverdächtige anberaumt.

Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Termin geht auf einen Antrag des Anwalts der Frau zurück, der damit die Entlassung seiner Mandantin aus der Untersuchungshaft erwirken will.

In der Ermittlungsakte beruhten die Haftgründe nur auf Indizien, zumindest mit dem Stand, den er durchgesehen habe, hatte der Rechtsanwalt Andreas Ohm den Schritt begründet. "Eigentliche handfeste Beweise sind der Akte nicht zu entnehmen."

Der Rostocker Oberstaatsanwalt Harald Nowack verwies dagegen in der "Ostsee-Zeitung" darauf, dass mindestens 80 Prozent aller Tötungsdelikte vor Gericht anhand von Indizien entschieden würden. Schließlich sei nur in den seltensten Fällen ein Zeuge bei diesen Taten zugegen.

Zur Identität seiner Mandantin machte Ohm keine Angaben. "Sie hatte als Zeugin die Tat abgestritten, und als Beschuldigte äußert sie sich erst mal nicht weiter zur Sache." Sie wolle natürlich nicht weiter in U-Haft bleiben.

Unter dringendem Mordverdacht festgenommen

Ohms Mandantin war am 6. November unter dringendem Mordverdacht in einem Dorf in der Nähe von Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern verhaftet worden. Ihr Auto wurde sichergestellt.

Jüngst hatten Staatsanwaltschaft und Polizei um Hinweise zum Fahrzeug einer Frau gebeten. Der achtjährige Fabian verschwand am 10. Oktober. Seine Leiche wurde vier Tage später am Ufer eines Tümpels südlich von Güstrow gefunden.

Die Erfolgsaussichten seines Haftprüfungsantrags seien schwer vorherzusagen, sagte Ohm. "Letztlich obliegt diese Einschätzung ja dem Gericht." Ohm habe den Antrag "im Laufe der letzten Woche" eingereicht. Den genauen Zeitpunkt wollte er nicht nennen. Der Erörterungstermin müsse innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags stattfinden.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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