Prozess vorm Landgericht
Berlin: Frau auf ihren Wunsch hin getötet – Mann erhält drei Jahre Haft
Veröffentlicht:
von dpa:newstime
Mordfall nach 40 Jahren vor Gericht
Videoclip • 01:52 Min • Ab 12
2020 wird eine 35-jährige Frau tot in ihrer Wohnung aufgefunden. Suizid, sind sich die Behörden zunächst sicher. Rund sechs Jahre später steht der Täter nun vor Gericht. Er behauptet, sie auf ihren Wunsch hin umgebracht zu haben.
Das Wichtigste in Kürze
Eine 35-jährige Frau wurde 2020 tot aufgefunden.
Zunächst deutete alles auf einen Suizid hin.
Ein neuer Hinweis führte die Polizei Jahre später zum Täter, der jetzt verurteilt wurde.
Weil er eine Frau auf ihren Wunsch hin umgebracht hat, ist ein 42-Jähriger zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den Mann der Tötung auf Verlangen schuldig. Die Ernsthaftigkeit des Sterbewunsches der 35 Jahre alten Frau war vorhanden, sagte der Vorsitzende Richter Martin Lubig. Der Rechtsstaat dulde es aber nicht, "dass eine 35-jährige sterbewillige Frau erwürgt wird".
Der geständige Angeklagte habe die Frau, die seit Jahren psychisch krank war und eine Vielzahl von Therapien durchlaufen hatte, am 30. Mai 2020 in ihrer Wohnung in Berlin-Treptow in einen Unterarmgriff genommen und sie erwürgt. Zuvor hätten sie ein Video angefertigt, auf dem die 35-Jährige ihren Wunsch äußerte.
Gericht sieht Faszination für Mord
In den Wochen zuvor habe die Frau "leider nur dem Angeklagten von ihrem Sterbewunsch berichtet, er ist dem Wunsch nicht entgegengetreten", hieß es weiter im Urteil. Durch die Tötung sei ihr die selbstbestimmte Möglichkeit genommen worden, "sich im allerletzten Moment doch umzuentscheiden".
Nach Überzeugung der Kammer war der Sterbewunsch der Frau das "handlungsleitende Motiv" des Angeklagten. Untergeordnet habe es allerdings auch ein gewisses Interesse des 42-Jährigen gegeben, den Tod eines Menschen mitzuerleben. Jahre später habe er einer Bekannten emotionslos berichtet, es sei faszinierend gewesen, dies mitzuerleben.
Auch in den News:
Abschiedsbrief deutete auf Suizid hin
Die beiden Deutschen hatten sich 2015 in einer Selbsthilfegruppe kennengelernt. Im Frühjahr 2020 hätten sich bei der Frau Gedanken an den eigenen Tod verstärkt, so das Gericht. Das gehe aus einem Videotagebuch hervor. Nach Einschätzung mehrerer Psychiater sei die 35-Jährige zu einer freien Willensbildung in der Lage gewesen.
Die Sozialbetreuerin der Frau hatte knapp eine Woche nach der Tat die Polizei alarmiert. Beamte entdeckten die Leiche auf einer Matratze. Ein Abschiedsbrief und diverse Medikamente seien in der aufgeräumten Wohnung gefunden worden, schilderte ein Polizist. Es seien keine Abwehr- oder Kampfspuren entdeckt worden, allerdings sei die Verwesung weit fortgeschritten gewesen. "Wegen der Gesamtsituation gingen wir von einem Suizid durch Tablettenintoxikation aus."
Ein anonymer Hinweis rund vier Jahre nach dem Tod der 35-Jährigen führte zu Ermittlungen. Die Staatsanwältin hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Solltest du selbst suizidale Gedanken haben oder hast diese bei einem Angehörigen oder Bekannten festgestellt, bietet die Telefonseelsorge Hilfe. Anonyme Beratung erhältst du rund um die Uhr unter den kostenlosen Nummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222. Auch eine Beratung über das Internet ist möglich unter "telefonseelsorge.de."
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