Medikamente "keine Bonbons"
Warkens Reform: Apotheken mit mehr Verantwortung – warum Ärzte warnen
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von dpa:newstime
Online-Apotheken im Test (19. Mai)
Videoclip • 01:38 Min • Ab 12
Wir gehen in die Apotheke, um Arzneimittel zu holen – bald auch zum Impfen, für eine Blutabnahme und mehr. Ein neues Gesetz soll die Palette der möglichen Apotheken-Leistungen erweitern. Warum Ärzt:innen deshalb Alarm schlagen.
Das Wichtigste in Kürze
Reform der Gesundheitsversorgung: Der Bundestag beschließt ein umfassendes Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU).
Die Änderungen sollen unter anderem flexibleren Zugang zu Medikamenten, Impfstoffen und Blutabnahmen ermöglichen und bürokratische Hürden abbauen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht das Gesetz kritisch – bisher rein ärztliche Befugnisse sollen nicht einfach in fremde Hände gegeben werden.
In Apotheken gibt es schon jetzt nicht nur Medikamente. Künftig sollen sie Patient:innen aber noch weitere Leistungen anbieten können – von Impfungen über Vorsorge bis zu mehr Arzneien auch ohne sonst nötiges Rezept. Das sieht ein Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor, das der Bundestag mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition beschlossen hat. Die neuen Möglichkeiten sollen das Netz der Apotheken auch auf dem Land weiterhin absichern. Von Ärzt:innen kommt scharfer Protest.
Auch in den News:
"Um die Gesundheitsversorgung in Zukunft sicherstellen zu können, müssen die Aufgaben auf mehr Schultern verteilt werden", sagte Warken. "Apotheken spielen dabei eine zentrale Rolle." Für viele seien sie schon erste Anlaufstellen, hatte sie bereits vorab erklärt. Diese Kontakte sollen jetzt noch stärker genutzt werden, um leicht zugängliche Angebote zu etablieren. Dabei gehe es nicht um komplexe Diagnosen oder Ersatz ärztlicher Begutachtungen, sagte Warken. Das Gesetz stärke die Apotheken auch finanziell und mit weniger Bürokratie.
Die Zahl der Apotheken sinkt seit Jahren und ging bis Ende März auf 16.541 zurück – den niedrigsten Stand seit 1977. Mehr als 90 Prozent des Umsatzes kommen aus dem Kerngeschäft mit Arzneimitteln ohne und mit Rezept. Ein Überblick über die Neuregelungen, die abschließend in den Bundesrat kommen:
Vorsorge
Apotheken sollen neue Leistungen zur Vorbeugung und Früherkennung anbieten können – etwa für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und rund ums Rauchen.
Impfungen
Neben Impfungen gegen Grippe und Corona sollen alle Schutzimpfungen mit "Totimpfstoffen" in Apotheken angeboten werden können – also zum Beispiel auch gegen Tetanus oder Virusinfektionen, die Zecken übertragen (FSME).
Schnelltests
Wie bei Corona-Tests in der Pandemie sollen Patient:innen selbst zu bezahlende Schnelltests zu bestimmten Erregern bekommen können – etwa auf Influenza-, Noro- oder Rotaviren. Das soll auch Infektionsketten schneller unterbrechen.
Medikamente
Apotheken sollen verschreibungspflichtige Präparate in bestimmten Fällen auch ohne ärztliche Verordnung abgeben können. Patient:innen müssen sie dann selbst bezahlen. Gehen soll das zum einen bei bekannten und schon seit längerem eingenommenen Medikamenten.
Erlaubt werden soll die einmalige Abgabe der kleinsten Packung, wenn das Fortführen der Therapie keinen Aufschub erlaubt, sowie bei anderen "unkomplizierten Formen bestimmter akuter Erkrankungen". Welche das sind und welche Vorgaben gelten, will das Ministerium noch festlegen. Tabu sein soll es aber für "systemisch wirkende Antibiotika" und Mittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial.
Blutabnehmen
Apotheken sollen künftig auch Standard-Blutentnahmen aus der Vene machen können, um etwa Medikamentenwirkungen zu kontrollieren – allerdings nur bei Patient:innen ab 18 Jahren. Voraussetzung soll außerdem eine vorherige ärztliche Schulung sein. Dies solle auch Ärzt:innenpraxen entlasten, heißt es in einer Änderung, die noch von den schwarz-roten Koalitionsfraktionen hinzugefügt wurde.
Austauschmöglichkeiten
Wenn ein Medikament nicht da ist, soll es leichter werden, Alternativen zu bekommen. Apotheken sollen auch ein anderes, direkt bei ihnen vorrätiges Mittel abgeben dürfen – bisher muss es beim Großhandel verfügbar sein. Patient:innen sollen damit auch eine schnellere Versorgung bekommen.
Öffnungszeiten
Wann sie öffnen, soll in die Verantwortung der Apotheken gestellt werden. So könnten Geschäftszeiten besser an den Bedarf angepasst werden, erläuterte das Ministerium. Geregelt werden soll dies in einer Verordnung. Bisher sind Apotheken zur "ständigen Dienstbereitschaft" mit Befreiungen verpflichtet, aus denen feste Öffnungszeiten resultieren, etwa werktags von 8.00 bis 18.30 Uhr.
Wachsende Ungeduld in der Apotheken-Branche
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßte, dass mehr Leistungen möglich werden. Das helfe den Patient:innen unmittelbar und trage zur Entlastung des Gesundheitssystems bei, sagte Präsident Thomas Preis. In der Branche wächst aber die Ungeduld, wann eine von der Koalition zunächst noch zurückgestellte Anhebung eines Fix-Bestandteils des Honorars von 8,35 Euro pro Packung auf 9,50 Euro kommt. Aus der Unionsfraktion wurde signalisiert, dass dies in zwei Schritten zum 1. Juli und zum 1. Januar 2027 angepeilt werde.
Ärzt:innen warnen: Medikamente "keine Bonbons"
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte schon vor dem Beschluss des Bundestags: "Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie sind keine Bausteine, die nach Belieben in andere Hände gegeben werden dürfen." Medikamente seien "keine Bonbons". Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte die Möglichkeit, bestimmte Präparate ohne sonst nötiges Rezept zu erhalten. "Doch auf den Kosten bleibt der gesetzlich Versicherte sitzen."
Für diese Präparate soll es keine Rabattverträge mehr geben
Die Koalitionsfraktionen fügten noch eine Regelung zu Arzneipreisen ein. Für biotechnologisch hergestellte Präparate mit ausgelaufenem Patentschutz (Biosimilars) soll es bis Mitte 2028 keine preisdämpfenden Rabattverträge geben dürfen, die Krankenkassen exklusiv mit einem Hersteller schließen – zur Versorgungssicherung und angesichts der Bedeutung der Biotechnologie für Deutschland. Die Kassen kritisierten das als "Geschenk" an die Industrie. Der Branchenverband Pro Generika erläuterte, diese Verträge folgten dem Prinzip "Hauptsache billig", Rabattverträge mit mehreren Herstellern blieben möglich.
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