Mehrkosten

Zusatzbeiträge steigen: Lohnt sich jetzt der Krankenkassen-Wechsel?

Veröffentlicht:

von Jacqueline Bittl

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Streit um Krankenkassen-Zusatzbeiträge (25. November)

Videoclip • 28 Sek • Ab 12


Die Zusatzbeiträge vieler gesetzlicher Krankenkassen steigen weiter, für Versicherte kann das spürbare Mehrkosten bedeuten. Welche Kassen besonders teuer sind und wann sich ein Wechsel lohnt.

Für viele gesetzlich Versicherte sind die Beiträge zur Krankenkasse bereits in diesem Jahr spürbar gestiegen. Auch im nächsten Jahr könnte es für einen Teil der Versicherten erneut teurer werden. Hintergrund ist, dass mehrere Krankenkassen ihre individuell festgelegten Zusatzbeiträge wegen höherer Ausgaben wieder anheben.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums erhöht sich der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von 2,5 auf 2,9 Prozent. Zahlreiche Kassen werden 2026 jedoch deutlich über diesem Wert liegen.

Das Ratgeberportal "Finanztip" hat bundesweit und regional aktive gesetzliche Krankenkassen befragt. Besonders hohe Zusatzbeiträge sind im kommenden Jahr bei der BKK24 (4,39 Prozent), der BKK Herkules (4,38 Prozent) sowie der IKK Brandenburg und Berlin (4,35 Prozent) geplant.

Am unteren Ende liegen Anbieter mit 2,18 Prozent (BKK Firmus), 2,47 Prozent (AOK Rheinland-Pfalz/Saarland) und 2,6 Prozent (Audi BKK). Allerdings haben bislang noch nicht alle Krankenkassen ihre vorgesehenen Zusatzbeiträge veröffentlicht.

Der Zusatzbeitrag wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von aktuell 14,6 Prozent erhoben. Arbeitnehmer:innen tragen die Kosten jeweils zur Hälfte mit ihren Arbeitgeber:innen, Rentner:innen in der Regel gemeinsam mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, müssen die Beiträge vollständig selbst zahlen.


Spürbare Zusatzkosten für Versicherte möglich

Steigt der Zusatzbeitrag um einen Prozentpunkt, etwa von 2,5 auf 3,5 Prozent, bedeutet das für Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.000 Euro rund 20 Euro Mehrkosten pro Monat beziehungsweise etwa 240 Euro im Jahr.

Da höhere Krankenkassenbeiträge zugleich das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast senken, fällt die tatsächliche Mehrbelastung je nach Steuerklasse und Kinderzahl etwas geringer aus.

Erhöht die eigene Krankenkasse den Beitragssatz, steht Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu. Ein Wechsel in eine günstigere Kasse ist laut Stiftung Warentest bis zum Ende des Monats möglich, in dem erstmals der höhere Beitrag erhoben wird. Dafür genügt ein Antrag bei der neuen Krankenkasse; eine separate Kündigung beim bisherigen Anbieter ist nicht erforderlich. Die neue Kasse übernimmt die Kommunikation und informiert über den Beginn der Mitgliedschaft. Anschließend sollte der Arbeitgeber über den Wechsel unterrichtet werden.

Wie hoch die mögliche Ersparnis bei einem Kassenwechsel ausfällt, lässt sich mit dem Online-Rechner von "Finanztip" ermitteln, sinnvollerweise ab dem 1. Januar 2026, wenn auch die bislang noch fehlenden Zusatzbeiträge bekannt sind. Finanztest rät jedoch davon ab, ausschließlich auf den finanziellen Vorteil zu schauen. Gesetzlich Versicherte sollten ebenfalls prüfen, wie sich Zusatzleistungen, Serviceangebote und die Erreichbarkeit der Krankenkassen unterscheiden, da auch diese Aspekte bei der Auswahl eine wichtige Rolle spielen.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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