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Zollfreigrenze gefallen: Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern werden teurer

Veröffentlicht:

von Damian Rausch

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Verbraucherzentrale warnt vor gefälschten Anwaltsbriefen

Videoclip • 01:17 Min • Ab 12


Wer bisher günstig bei Temu, Shein und Co. bestellt hat, zahlt seit heute mehr. Die EU hat die 150-Euro-Freigrenze beim Zoll gestrichen – jetzt wird jedes Paket aus einem Nicht-EU-Land verzollt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Juli 2026 fällt für jede Sendung aus Nicht-EU-Staaten eine Zollpauschale von mindestens drei Euro an.

  • Entscheidend für die Höhe ist nicht die Anzahl der Artikel, sondern ihre Warenkategorie.

  • Geschenksendungen bis 45 Euro bleiben zollfrei, wenn sie klar als solche gekennzeichnet sind.

Die Freigrenze ist Geschichte

Bislang galt: Erst ab einem Warenwert von 150 Euro wurde Zoll fällig. Diese Schwelle ist weg. Seit heute berechnet der Zoll für jede sogenannte E-Commerce-Sendung aus einem Drittland mindestens drei Euro – unabhängig vom Warenwert, heißt es in einem Bericht von "ZDFheute". Enthält ein Paket mehrere Warenkategorien, kann sich die Pauschale sogar vervielfachen. Laut Zoll-Pressestelle handelt es sich dabei zunächst um eine Übergangsregelung: Sie gilt bis zum 1. Juli 2028, danach entfällt die Freigrenze vollständig und jede Sendung wird unabhängig vom Warenwert voll zollpflichtig.

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Nicht die Menge zählt, sondern die Art des Produkts

Wie teuer es wird, hängt laut Andrea Steinbach, Juristin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, von einem oft übersehenen Detail ab: "Dabei kommt es nicht darauf an, wofür man ein Produkt benutzt, sondern woraus es besteht und wie es gemacht ist." Eine Handyhülle zusammen mit einem T-Shirt bestellt, kostet demnach sechs Euro Aufschlag, zwei T-Shirts dagegen nur drei. Aufschluss über die jeweilige Kategorie gibt die Zolltarifnummer. Die IHK Karlsruhe macht das an einem Beispiel deutlich: Vier Paar Socken in einem Paket kosten einmalig drei Euro Zoll – kommen ein Plüschtier und ein Ladekabel dazu, werden daraus neun Euro, weil drei unterschiedliche Warenkategorien im selben Paket stecken. Aus einer sieben Euro teuren Handyhülle aus China können laut Verbraucherzentrale so am Ende bis zu zwanzig Euro werden.


Warum die EU die Regeln ändert

Hintergrund ist die Flut an Kleinsendungen aus Drittstaaten wie China, den USA oder Großbritannien – Milliarden Pakete jährlich, viele davon bisher zollfrei. Gerade Plattformen wie Temu oder Shein bauen ihr Geschäft auf vielen kleinen, billigen Bestellungen auf. Die EU will damit auch europäische Händler entlasten, die strengeren Vorgaben etwa beim Arbeitsrecht oder Schadstoffschutz unterliegen.

Kunden in Europa bestellen massenweise günstige Produkte im Ausland. Im vergangenen Jahr kamen nach Zahlen der EU-Kommission 5,9 Milliarden Sendungen im Wert von je unter 150 Euro an. Das sind 16 Millionen Pakete pro Tag. Auf sie wurde kein Zoll erhoben. Mehr als 90 Prozent dieser Sendungen kamen nach Angaben eines hochrangigen EU-Beamten aus China.

Was Käufer:innen jetzt beachten sollten

Am Bestellvorgang selbst ändert sich wenig, wohl aber am Preis. Je nach Anbieter kommen Zoll, Steuern und Servicegebühren erst nachträglich hinzu – oder sind bereits im Kaufpreis enthalten. Steinbach mahnt zur Aufmerksamkeit: "Die deutsche Preisangabenverordnung gilt für alle Online-Marktplätze, die sich an deutsche Verbraucher:innen richten, und dazu gehört ein klarer Gesamtpreis." Wer unsicher ist, kann den Abgabenrechner des Zolls sowie den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale nutzen, um Anbieter zu prüfen.

Die neue Pauschale gilt voraussichtlich bis zum 1. Juli 2028. Sie soll die Zeit überbrücken, bis eine neue digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle an den Start geht. Dann sollen die üblichen Zollsätze je nach Warenwert, Ursprung und Wareneinstufung gelten.


Verwendete Quellen:

ZDFheute: "Kostenfalle Zoll: Warum Online-Shopping teurer wird"

Nachrichtenagentur dpa

Zoll.de: "Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze ab 1. Juli"

IHK Karlsruhe: "EU: Einfuhrabgabe auf Kleinsendungen unter 150€ ab 1. Juli 2026"

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