Höhere Kassenbeiträge
Weniger Rente: Diese Personen müssen ab März mit Kürzungen rechnen
Aktualisiert:
von Joachim Vonderthann:newstime
Rentenkürzung ab März 2026
Videoclip • 01:04 Min • Ab 12
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Der Krankenkassen-Zusatzbeitrag hat sich zu Jahresbeginn oftmals erhöht. Doch Rentner:innen spüren die Auswirkungen erst zwei Monate später. Warum?
Das Wichtigste in Kürze
Änderungen bei Krankenkassen-Zusatzbeiträgen wirken sich erst zwei Monate später auf die Rentenzahlung aus.
Viele Rentner:innen bekommen also erst ab März weniger ausgezahlt.
Auch im Ruhestand kann man zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln.
Zum Jahresbeginn 2026 ist der Zusatzbeitrag bei vielen Krankenkassen gestiegen. Diese Veränderung betrifft auch gesetzlich pflichtversicherte Rentner:innen. Doch im Januar blieb die Rentenzahlung noch unverändert. Der Grund dafür liegt in einer gesetzlich vorgeschriebenen Regelung: Änderungen bei Krankenkassenbeiträgen wirken sich erst zwei Monate später auf die Rentenzahlung aus. Das bedeutet, dass die Anpassung erst im März erfolgt.
Die Verzögerung betrifft sowohl Erhöhungen als auch Senkungen des Beitrags. Rentner:innen können die geänderte Rentenzahlung auf ihrem Kontoauszug erkennen, während schriftliche Bescheide nur in Ausnahmefällen versendet werden. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn die Rente an eine andere Person überwiesen wird oder wenn Bescheid- und Zahlungsempfänger nicht identisch sind.
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Zusatzbeitrag bei vielen Kassen gestiegen
Der Zusatzbeitrag ergänzt den allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und variiert je nach Krankenkasse. Für das Jahr 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag auf 2,9 Prozent festgelegt. Die tatsächliche Höhe des Zusatzbeitrags kann jedoch von jeder Krankenkasse individuell bestimmt werden. Rentner:innen zahlen, wie abhängig Beschäftigte, nur die Hälfte des Krankenkassenbeitrags, während die Rentenversicherung die andere Hälfte übernimmt.
Steigt der Zusatzbeitrag, können Versicherte von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Wie der Kassenwechsel funktioniert und was man damit sparen kann, liest du hier. Die Frist für einen solchen Wechsel beträgt zwei Monate nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung.
Auch Rentner:innen können wechseln
Rentner:innen haben wie angestelllte Arbeitnehmer:innen die freie Wahl, bei welcher Krankenkasse sie Mitglied sein möchten. Ein Wechsel der Krankenkasse kann bei einer Beitragserhöhung sinnvoll sein, um Kosten zu sparen. Das Sonderkündigungsrecht bietet dabei zusätzliche Flexibilität, sollte der bisherige Anbieter den Beitrag erhöhen.
Betroffene sollten ihre Kontoauszüge regelmäßig prüfen, um Veränderungen bei der Rentenzahlung zu erkennen. Informationen über den Zusatzbeitrag und mögliche Einsparungen bei einem Wechsel erhalten sie direkt bei ihrer Krankenkasse oder über Vergleichsportale.
FAQ: Krankenkasse wechseln
Du kannst in der Regel nach 12 Monaten Mitgliedschaft die Kasse mit einer Frist von 2 vollen Monaten zum Monatsende kündigen. Bei Beitragsanhebung, Wechsel in die Familienversicherung, Jobwechsel oder Wechsel in private Versicherung gelten teils Sonderregeln – hier lohnt sich ein Blick in die Bedingungen der neuen Kasse oder eine Beratung.
Meist musst du keine klassische Kündigung mehr schreiben: Du stellst einfach einen Aufnahmeantrag bei der neuen Kasse, diese kündigt in vielen Fällen die alte Mitgliedschaft für dich. Wichtig: Dem Arbeitgeber (oder der Rentenversicherung/Agentur für Arbeit) die neue Mitgliedsbescheinigung schnell vorlegen, damit Beiträge korrekt abgeführt werden.
Neben dem Zusatzbeitrag sind besonders wichtig:
Bonusprogramme (z.B. für Vorsorge, Sport)
Erweiterte Leistungen: z.B. Osteopathie, professionelle Zahnreinigung, Reiseimpfungen
Digitale Services: App, eAU, Online-Sprechstunde Erreichbarkeit & Service: regionale Geschäftsstellen, Hotline
Fazit: Der reine Blick auf den Beitrag kann täuschen – Zusatzleistungen können sich finanziell schnell rechnen.
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Verwendete Quellen:
T-Online: "Ab März weniger Rente: Wer betroffen ist und was hilft"
Nachrichtenagentur dpa
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