Ein Kreuzchen mit Folgen

Hochrechnung im Rentenantrag: Das muss man dazu wissen

Veröffentlicht:

von Michael Reimers

Hochrechnung ja oder nein? Diese Entscheidung kann bestimmen, ob dein Rentenstart reibungslos klappt – und ob du im Alter auf viele hundert Euro verzichten musst.

Bild: Patrick Pleul/dpa


Wer seine Rente beantragt, steht vor einer folgenreichen Formularfrage: Soll das letzte Arbeitsentgelt bis zum Rentenbeginn hochgerechnet werden? Ein einziges Kreuz bei Ja oder Nein entscheidet darüber, ob die Rente pünktlich fließt – und wie hoch sie auf Dauer ausfällt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Rentenantrag sorgt eine kleine Frage für große Wirkung.

  • Wird dein letztes Gehalt bis zum Ruhestand hochgerechnet oder nicht?

  • Dahinter steckt weit mehr als Technik – nämlich die Frage, ob du sofort Geld bekommst oder langfristig Rentenansprüche verschenkst.

Wer seine Rente beantragt, trifft im Formular auf eine unscheinbare, aber folgenreiche Frage: "Soll das Arbeitsentgelt für die letzten Monate vor Rentenbeginn hochgerechnet werden?" Ein Kreuz bei Ja oder Nein kann entscheiden, ob die erste Rentenzahlung pünktlich kommt – und ob im Laufe eines Rentnerlebens Hunderte oder sogar Tausende Euro mehr oder weniger auf dem Konto landen. Bislang hängt die richtige Antwort von der individuellen Erwerbsbiografie ab. Doch genau das soll sich ab 2027 ändern.

Der Hintergrund ist vor allem organisatorisch: Wer – wie empfohlen – rund drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn den Antrag stellt, hat für die letzten Monate meist noch keine endgültigen Entgeltmeldungen des Arbeitgebers bei der Rentenversicherung. Damit die Rente trotzdem pünktlich fließen kann, wird das bekannte Einkommen der letzten zwölf vollständig abgerechneten Monate fiktiv bis zum Rentenbeginn fortgeschrieben. Diese Hochrechnung ermöglicht einen nahtlosen Übergang vom Gehalt zur Rente. Ohne sie müsste die Rentenversicherung warten, bis alle Daten vorliegen – die erste Zahlung käme dann oft verspätet, wenn auch rückwirkend.

Hochrechnung meist unproblematisch

In vielen Fällen ist ein Ja zur Hochrechnung heute noch unproblematisch – und kann sogar ein dauerhaftes Plus bringen. Wer etwa kurz vor der Rente seine Arbeitszeit reduziert, etwa in eine freiwillige Teilzeit wechselt, wird bei der Hochrechnung weiterhin so behandelt, als würde er noch Vollzeit arbeiten. Vor allem für Gutverdienende kann das ein kleines, aber lebenslanges Rentenplus bedeuten. Das Bundessozialgericht hat Ende 2025 klargestellt: Selbst wenn sich später herausstellt, dass die hochgerechnete Rente einige Cent über der eigentlich korrekten Berechnung liegt, darf die Rentenversicherung nicht nachträglich kürzen. Das Plus bleibt – ein dauerhaftes Ergebnis einer einmal getroffenen Entscheidung im Antrag.


Einmalzahlungen werden bei Hochrechnung nicht berücksichtigt

Riskant wird die Hochrechnung dagegen für alle, die kurz vor dem Ruhestand mit Einmalzahlungen rechnen: ausgezahlte Überstunden, abgegoltene Urlaubstage, Bonuszahlungen oder Sonderprämien. Diese Beträge sind beitragspflichtig und können die Rente erhöhen – aber nur, wenn sie tatsächlich in die endgültige Berechnung einfließen. Genau hier liegt die Tücke: Wer der Hochrechnung zustimmt, riskiert, dass diese Zahlungen unberücksichtigt bleiben. Dann wird die Rente auf Basis der fiktiv fortgeschriebenen, älteren Entgelte festgelegt – und das oft dauerhaft zu niedrig. Eine spätere Korrektur ist nach aktueller Rechtslage in der Regel ausgeschlossen, sobald der Rentenbescheid bestandskräftig ist. Für Anträge bis Ende 2026 heißt das: Wer weiß, dass noch größere Sonderzahlungen kommen, sollte die Hochrechnung genau abwägen – und notfalls die verzögerte erste Rentenzahlung in Kauf nehmen.

Mit Rentenanträgen ab 2027 soll die Hochrechnung ihren bisherigen Risiko-Charakter verlieren. Eine Gesetzesänderung sieht vor, dass eine einmal bewilligte Rente nicht mehr nach unten korrigiert wird, wenn sich später herausstellt, dass die Hochrechnung zu hoch war. Umgekehrt müssen Einmalzahlungen und höhere reale Entgelte künftig immer rentenerhöhend nachgezogen werden, selbst wenn im Antrag der Hochrechnung zugestimmt wurde. Damit soll die Entscheidung im Formular ihren Stolperfallen-Charakter verlieren: Ein "Ja" zur Hochrechnung sorgt ab 2027 für einen rechtzeitigen Rentenstart – ohne die Gefahr, sich damit dauerhaft um Rentenansprüche zu bringen. Bis Ende 2026 aber bleibt es dabei: Wer in den letzten Monaten vor dem Ruhestand Sonderzahlungen erwartet, entscheidet mit einem Kreuz über Tempo – oder über maximale Rentenhöhe.


Verwendete Quellen:

Ihre-vorsorge.de

t-online: Dieses Kreuz im Rentenantrag kann Sie ein Leben lang Geld kosten

Mehr entdecken