Altersvorsorge

Was Wehr- und Zivildienst für deine Rente bedeuten

Veröffentlicht:

von Joachim Vonderthann

Wehr- und Zivildienst-Zeiten zahlen sich später bei der Rente aus.

Bild: Stefan Sauer/dpa


Dienstzeiten wie Wehr- und Zivildienst oder Freiwilligendienste wirken sich positiv auf die gesetzliche Rente aus. Was es zu beachten gibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wehr- und Zivildienstzeiten sowie Freiwilligendienste werden rentenrechtlich berücksichtigt und erhöhen Entgeltpunkte.

  • Diese Zeiten können helfen, die nötigen Versicherungsjahre für einen früheren Ruhestand ohne Abschläge zu erreichen.

  • Freiwilligendienste wie FSJ oder FÖJ tragen ebenfalls zur gesetzlichen Altersrente bei.

Für viele Menschen in Deutschland sind Wehrdienst, Zivildienst und heutige Freiwilligendienste ein fester Bestandteil ihrer Vita. Neben der wertvollen Lebenserfahrung bringen diese Zeiten aber auch Vorteile für die gesetzliche Altersrente. Die Zeiten werden als Pflichtbeitragszeit angerechnet und erhöhen die Entgeltpunkte, die für die Berechnung der Rentenhöhe entscheidend sind. Angesichts der jüngst beschlossenen Neuordnung der Wehrpflicht rückt die Bedeutung dieser Dienstzeiten erneut in den Fokus.

Für den Wehrdienst gibt es Rentenpunkte

Bis zum 30. Juni 2011 war der Grundwehrdienst für Männer in Deutschland verpflichtend und dauerte je nach Jahrgang zwischen sechs und 18 Monaten. Während dieser Zeit zahlte der Bund die Rentenbeiträge der Soldat:innen auf Grundlage eines fiktiven Durchschnittseinkommens, das regelmäßig angepasst wurde. Dadurch entstanden vollwertige Rentenbeiträge, obwohl der Wehrsold vergleichsweise gering war. Auch Wehrübungen können berücksichtigt werden, wenn während dieser Zeit kein Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber gezahlt wurde, wie stern.de berichtet.

Auch der Zivildienst wird angerechnet

Wer anstelle des Wehrdienstes Zivildienst leistete, erhielt ebenfalls vollwertige Beitragsmonate gutgeschrieben. Der Staat übernahm auch hier die Rentenbeiträge auf Basis eines fiktiven Durchschnittseinkommens. Allerdings gilt dies nicht für alle sozialen Dienste, mit denen die Dienstpflicht erfüllt werden konnte. Einsätze bei Organisationen wie Aktion Sühnezeichen oder im Katastrophenschutz werden rentenrechtlich nicht anerkannt. Entscheidend ist, genau zu prüfen, ob der geleistete Einsatz als Zivildienst im rentenrechtlichen Sinn anerkannt wird.

Für die "Rente für besonders langjährig Versicherte", auch bekannt als Rente ab 63, sind 45 anrechenbare Versicherungsjahre erforderlich. Laut der Deutschen Rentenversicherung zählen Wehr- und Zivildienstzeiten sowie Dienste in der Nationalen Volksarmee (NVA) zu diesen Jahren. "Zu den 45 Versicherungsjahren gehören auch Wehr- und Zivildienstzeiten, einschließlich Diensten in der NVA", so Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung laut t-onine.de.

Dies kann eine Chance für einen vorgezogenen Ruhestand ohne Abschläge bieten, sofern alle erforderlichen Nachweise erbracht werden.

Unterschiede bei freiwilligem Wehrdienst und FSJ

Ab 2011 wurde die Wehrpflicht ausgesetzt, stattdessen gibt es den freiwilligen Wehrdienst, der bis zu 23 Monate dauern kann. Auch hier zahlt der Bund Rentenbeiträge auf Basis eines fiktiven Einkommens – seit 2020 entspricht dies 80 Prozent des durchschnittlichen Arbeitsentgelts. Für das Jahr 2025 wird das fiktive Monatsgehalt auf etwa 2.996 Euro geschätzt, wodurch wieder vollwertige Rentenbeiträge entstehen, wie die "Frankfurter Rundschau" (FR) schreibt.

Freiwillige Soziale Jahre (FSJ), Freiwillige Ökologische Jahre (FÖJ) und der Bundesfreiwilligendienst bieten ebenfalls die Möglichkeit, zusätzliche Rentenansprüche zu erwerben. Allerdings zählen hier nur das tatsächliche Taschengeld und Sachbezüge als Grundlage für die Beitragsberechnung. Trotz der relativ geringen Entgeltpunkte können diese Versicherungszeiten helfen, wichtige Wartezeiten für einen vorgezogenen Ruhestand zu vervollständigen.

Dienstzeiten werden der Rentenkasse gemeldet - eigentlich

Bundeswehr, Bundesamt für Zivildienst oder der Arbeitgeber des Freiwilligendienstes sind verpflichtet,  die Dienstzeiten von sich aus der Rentenversicherung melden. Dort werden sie dann auf dem persönlichen Rentenkonto gespeichert, wie stern.de erläutert.

Doch da überall Fehler passieren können, lautet die Empfehlung: Prüfen, ob die Dienstzeiten auf dem Rentenkonto richtig vermerkt wurden. Eine Übersicht kann bei der zuständigen Rentenkasse angefordert werden.


Verwendete Quellen:

stern.de: "So zählen Wehr- und Zivildienst für die Rente"

FR: "Gedient und abgesichert? So zählen Wehr- und Zivildienst für die Rente"

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