Nur wenig kommt zurück
Unterhaltsvorschuss an alleinerziehende Elternteile: Staat zahlte 2024 mehr als drei Milliarden Euro
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von dpaAlleinerziehende können vom Staat Unterhaltsvorschuss bekommen.
Bild: Felix Kästle/dpa
Mehrere Milliarden Euro haben Bund und Länder im Vorjahr ausgegeben, um Menschen zu unterstützen, deren Partner zu wenig Unterhalt zahlen. Die Koalition will gegen die Ausfälle vorgehen.
Bund und Länder haben im vergangenen Jahr rund 3,2 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss an alleinerziehende Elternteile gezahlt. Das geht aus Daten des Familienministeriums hervor, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegen und über die zunächst die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichtet hatte.
Demnach wurden 2024 rund 551 Millionen Euro mehr gezahlt als noch im Jahr zuvor, als die Zahlungen bei knapp 2,7 Milliarden Euro lagen.
Staat bekommt nur einen kleinen Teil des Geldes zurück
Nur einen kleinen Teil des Geldes konnten sich die Behörden den Daten zufolge von den eigentlich unterhaltspflichtigen Elternteilen zurückholen. Die sogenannte Rückgriffquote lag 2024 bei 17 Prozent (545 Millionen Euro). Damit ist die Quote gegenüber den Vorjahren leicht gesunken, liegt aber insgesamt im Schnitt der Jahre seit 2018.
Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht in ausreichendem Maße Unterhalt zahlt. Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle. Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund.
Auch in den News:
Koalition plant härtere Strafen für Unterhaltssäumige
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, künftig mehr Druck auf unterhaltspflichtige Elternteile zu üben, die nicht zahlen. Dazu wird unter anderem Folgendes festgehalten: "Wir werden in einem ersten Schritt säumige Unterhaltsschuldner durch härtere Strafen sanktionieren, zum Beispiel durch Führerscheinentzug, und so die Rückgriffquote beim Unterhaltsvorschuss erhöhen." In einem "nächsten Schritt", heißt es im Koalitionsvertrag, sollen Alleinerziehende und ihre Kinder dann weiter unterstützt werden, indem das Kindergeld nur noch zur Hälfte auf den Vorschuss angerechnet wird. Derzeit wird es vollständig angerechnet.
Zur Frage, wie weit diese Pläne fortgeschritten seien, verweist das Bundesfamilienministerium auf bereits laufende Gespräche mit dem Bundesjustizministerium. Zugleich betont das Haus von Karin Prien (CDU), dass es sich bei den staatlichen Vorschusszahlungen überwiegend um sogenannte "Ausfall-Leistungen" handele.
Das Geld fließe also zum größten Teil an Kinder, deren unterhaltspflichtige Eltern nicht genug verdienten, um ausreichend Unterhalt zu zahlen, heißt es auf Nachfrage. "Die Elternteile verdienen in der Regel im unteren Einkommenssegment und sind oft gegenüber mehr als nur einem Kind unterhaltspflichtig", schreibt ein Sprecher. Ziel der Bundesregierung sei es, "durch gute Arbeits- und Betreuungsbedingungen Eltern zu ermöglichen, selbst für ihre Kinder zu sorgen".
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