Finanzen

Steuervorauszahlungen für Rentner: Wer betroffen ist - und was man dagegen tun kann

Veröffentlicht:

von Joachim Vonderthann

:newstime

Wichtige Post für Rentner: Zahlungsstopp droht

Videoclip • 01:10 Min • Ab 12


Viele Rentner:innen in Deutschland bekommen Post vom Finanzamt – mit der Aufforderung, vierteljährlich Steuervorauszahlungen zu leisten. Was zunächst bedrohlich klingt, betrifft vor allem Ruheständler:innen mit höheren Einkünften. Alles, was man dazu wissen muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente schrittweise an – wer 2025 in Rente geht, muss bereits 83,5 Prozent versteuern.

  • Das Finanzamt kann vierteljährliche Steuervorauszahlungen festsetzen, wenn die Steuerschuld mindestens 400 Euro im Jahr beträgt

  • Wer die Vorauszahlungen für zu hoch hält, hat Möglichkeiten, sich zu wehren.

Wer im Berufsleben Steuern gezahlt hat, ist es gewohnt, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer automatisch abführt. Im Ruhestand ändert sich das: Rentenversicherungsträger ziehen keine Einkommensteuer ab. Das Finanzamt holt sich seinen Anteil deshalb auf anderem Weg – über die Steuererklärung und gegebenenfalls über sogenannte Steuervorauszahlungen.

Laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) müssen inzwischen viele Rentner:innen in Deutschland Steuern zahlen. Hintergrund ist ein Systemwechsel, der im Jahr 2005 begann: Seitdem steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente schrittweise an. Wer 2005 oder früher in Rente ging, muss 50 Prozent der Rente versteuern. Wer 2025 in Rente geht, muss bereits 83,5 Prozent versteuern. Ab dem Rentenjahrgang 2058 werden schließlich 100 Prozent der gesetzlichen Rente steuerpflichtig sein.

Auch in den News:

Wann müssen Rentner:innen überhaupt Steuern zahlen?

Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt davon ab, ob das zu versteuernde Einkommen den sogenannten Grundfreibetrag übersteigt. Dieser liegt 2025 bei 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Ehepaare. Erst wenn das Einkommen darüber liegt, wird Einkommensteuer fällig.

Dabei zählen zum steuerpflichtigen Einkommen nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch Betriebsrenten, private Rentenversicherungen, Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Einkünfte aus Minijobs und Nebentätigkeiten. Abgezogen werden können unter anderem Werbungskosten (Pauschale: 102 Euro), Sonderausgaben (Pauschale: 36 Euro), Krankheitskosten, Spenden und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Wie funktionieren Steuervorauszahlungen?

Wenn das Finanzamt auf Basis einer Steuererklärung feststellt, dass eine Nachzahlung fällig wird, kann es für das laufende und das folgende Steuerjahr Vorauszahlungen festsetzen. Diese werden dann vierteljährlich fällig – jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.

Das Finanzamt orientiert sich bei der Berechnung an der zuletzt festgesetzten Steuerschuld. Laut "T-Online" verschickt das Finanzamt in der Regel einen Vorauszahlungsbescheid, aus dem die genaue Höhe und die Fälligkeitstermine hervorgehen.

Allerdings gilt eine Bagatellgrenze: Vorauszahlungen werden nur dann festgesetzt, wenn sie im Kalenderjahr mindestens 400 Euro und pro Quartal mindestens 100 Euro betragen. Liegt die errechnete Steuerlast darunter, bleibt es bei der regulären Nachzahlung über die Steuererklärung.


Was kann man gegen hohe Vorauszahlungen tun?

Wer der Meinung ist, die festgesetzten Vorauszahlungen seien zu hoch, kann beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung stellen. Das kann etwa sinnvoll sein, wenn sich die Einkommenssituation verändert hat – zum Beispiel durch den Wegfall einer Nebentätigkeit, geringere Mieteinnahmen oder höhere Krankheitskosten. Der Antrag ist formlos möglich und sollte möglichst mit Nachweisen belegt werden.

Dem T-Online-Bericht zufolge ist es ratsam, den Antrag vor dem nächsten Fälligkeitstermin zu stellen, um eine Anpassung noch rechtzeitig zu erwirken.


Steuererklärung kann sich auch als Rentner:in lohnen

Auch wenn keine Pflicht zur Abgabe besteht, kann eine freiwillige Steuererklärung laut VLH für Rentner:innen sinnvoll sein – etwa wenn hohe Krankheitskosten, Pflegekosten oder Spenden angefallen sind, die das zu versteuernde Einkommen senken. Die VLH weist darauf hin, dass eine Pflicht zur Abgabe besteht, sobald die steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen.

Wer unsicher ist, ob eine Steuerpflicht besteht, kann sich an einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater wenden. Das Finanzamt selbst gibt ebenfalls Auskunft.


Verwendete Quellen:

T-Online: "Steuervorauszahlungen für Rentner – das ist wichtig"

VLH: "Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen? Und wie viel?

Mehr entdecken