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Sammelklage gegen Meta: Mehrere Tausend Euro Schadenersatz möglich - so machst du dein Recht geltend

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von dpa

Die unrechtmäßige Datensammlung durch Meta hat zu Sammelklagen und ersten Gerichtsentscheidungen auf Schadenersatz geführt. (Illustration)

Bild: Jens Büttner/dpa


Ohne, dass Benutzer:innen es merken, sammelt Meta auf zahlreichen Webseiten sensible Daten. Wie man sich der Sammelklage anschließt und warum man lieber nicht auf eigene Faust klagen sollte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne, dass Nutzer:innen davon wissen oder es ablehnen können, hat Meta sensible Daten gesammelt - der Verbraucherschutzverein hat dagegen Sammelklage eingereicht.

  • Der Schadenersatz könnte je nach Entscheidung mehrere Tausend Euro betragen - Gerichte haben Meta schon verurteilt, jedoch ging der Konzern in Berufung.

  • Wer mitmachen möchte, meldet sich mithilfe eines Online-Formulars des Bundesjustizamtes an - Stiftung Warentest hat dafür Mustertexte zusammengestellt.

Weil der Meta-Konzern unbemerkt und ohne Zustimmung Daten von Facebook- und Instagram-Nutzenden abgegriffen hat, können diese dafür Schadenersatz beanspruchen. Das funktioniert kostenlos und mit einem Aufwand von nur wenigen Minuten, indem man im Verbandsklageregister des Bundesamtes für Justiz per Online-Formular seine Rechte anmeldet, berichtet die Stiftung Warentest.

Damit schließt man sich einer Sammelklage des Verbraucher­schutz­ver­eins (VSV) an, der beim Ober­landes­gericht in Hamburg im Namen aller eine Sammelklage einge­reicht hat und neben Unterlassung und Löschung vor allem Schaden­ersatz einfordert. Nach Einschätzung der Warentest-Jurist:innen sind bei Jugend­lichen bis zu 10.000 Euro möglich, bei Erwachsenen bis zu 5.000 Euro. Eltern können für ihre minderjährigen Kinder aktiv werden.

Und um diese Daten geht es

Die Datenproblematik besteht hierin: Der Meta-Konzern, zu dem Facebook und Instagram gehören, erfährt von jedem Besuch von Facebook- und Instagram-Nutzenden auf zahlreichen Dritt­seiten. Möglich machen das die Meta-Business-Tools, die Betreiber von Webseiten einsetzen, um den Erfolg ihrer Werbung auf Facebook und Instagram zu verfolgen.

Diese Tools verwenden viele Nach­richtenportale, Reiseseiten oder Onlineshops bis hin zu Apotheken sowie andere Seiten von Dating bis Selbsthilfe, wie bereits zahlreiche Land­gerichte fest­gestellt haben.

Was sind Meta-Business-Tools?

Vor allem zwei Techniken sind in diesem Zusammenhang bei den Meta-Business-Tools wichtig:

  • Die Meta-Conversion-API, ein Programm, das Webseiten-Anbieter auf ihren Servern installieren können.

  • Das sogenannte Meta-Pixel, das Webseiten-Besucher:innen in Kombination mit anderen Daten oft wiedererkennbar macht.

US-Konzern ist bei jedem Besuch dabei

Wo Webseiten die Meta-Business-Tools einsetzen, ist der US-Konzern bei jedem Besuch dabei - sogar, wenn Nutzende sich bei Facebook oder Instagram ausgeloggt haben, und oft sogar selbst dann, wenn diese in ihrem Browser die Übertragung von Daten an Dritt-Server abgeschaltet hatten, erklären die Warentester:innen.

Daten­, die oft tief in die Intim­sphäre gehen

Meta weiß also von vielen Nutzenden, was sie einkaufen, für welche Medikamente sie sich interes­sieren, ob und wo sie nach Part­ner:innen suchen und zuweilen auch, welche psychischen Probleme sie beschäftigen. Das halten Verbraucher- und Daten­schützer:innen für klar rechtswidrig.

Dieser Auffassung haben sich Landgerichte bereits in rund 500 Einzelfällen angeschlossen und Meta zu Schadenersatz verurteilt. Da das Unternehmen jeweils Berufung einge­legt hat, müssen nun die Ober­landes­gerichte entscheiden.

Es geht eher um tausende als um hunderte Euro

Wie viel Schaden­ersatz die Berufungs­gerichte und am Ende der Bundes­gerichts­hof für angemessen halten, ist offen. Da es aber um gewaltige Daten­mengen bis oft tief in die Intim­sphäre hinein geht, gehen die Warentest-Jurist:innen davon aus, dass der Schaden­ersatz viel höher als bei der Facebook-Daten­panne ausfallen wird.

Dort ging es "nur" um Basis­daten wie vor allem Name und Mobil­funk­nummer, und der Bundesgerichtshof hatte mindestens 100 Euro Schadenersatz je Fall für angemessen gehalten (Az.: VI ZR 10/24). Ihre Ansprüche können Betroffene hier über eine Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes geltend machen.

Meta-Pixel lässt sich blockieren - Server-Software nicht

Die Daten­erhebung und -über­mitt­lung über Meta-Pixel lässt sich übrigens unterbinden, indem man in den Browser-Einstellungen die Zustimmung zur Daten­über­tragung an Dritt-Server verweigert (Drittanbieter-Cookies beziehungsweise Cookies zur seitenübergreifenden Aktivitätenverfolgung blockieren), erklären die Warentester:innen.

Ob aber Webseiten die Meta-Conversion-API einsetzen und ob sie Daten zum konkreten Besuch an Meta über­tragen, könnten Nutzende nicht direkt erkennen und schon gar nicht verhindern.

Anschluss an Sammelklage ist empfehlenswert

Ausfüllhinweise und Mustertexte für das Online-Formular des Bundesjustizamtes gibt es auf den Seiten der Stiftung Warentest. Wer vor diesem empfehlenswerten, direkten Beitritt zur Sammelklage zunächst noch per Musterbrief selbst Unterlassung und Schaden­ersatz von Meta fordert, sichert sich zusätzlich das Recht auf Zinsen.

Es stehen auch noch Prozessfinanzierer:innen in den Startlöchern, die zusammen mit Kanzleien eine indirekte Anmeldung zur Sammelklage anbieten. Das ist besonders leicht und bequem, so die Warentester:innen, koste aber einen bestimmten Prozentsatz der etwaigen Entschädigung. Und es gibt noch mindestens ein Unternehmen, an das Facebook- und Instagram-Nutzenden ihre Rechte gegen Meta für eine kleine Sofortvergütung abtreten können.

Im Meta-Fall besser keine Rechtsschutz-Police nutzen

Rechtsschutzversicherte sollten nur dann einzeln gegen Meta vorgehen, wenn ihnen dies - aus welchem Grund auch immer - besonders wichtig ist, so die Expert:innen. Denn der Versicherer kann durch die Klage gegen Meta das Recht bekommen, den Versicherungs­vertrag zu kündigen.

Dann fehle der Versicherungs­schutz, wenn er dringend gebraucht wird - etwa zur Durch­setzung vollen Schaden­ersatzes nach schweren Verletzungen durch einen Verkehrs­unfall.

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