CDU-Gesundheitspolitiker
Hendrik Streeck hinterfragt teure Medikamente für sehr alte Menschen
Veröffentlicht:
von dpa:newstime
Debatte um teure Therapien im Alter
Videoclip • 34 Sek • Ab 12
Teure Medikamente für 100-Jährige – der Drogenbeauftragte der Bundesregierung stellt die aktuelle Vergabe in Frage. In der medizinischen Selbstverwaltung brauche es laut Hendrik Streeck "klarere Leitlinien".
Der CDU-Gesundheitspolitiker und Drogenbeauftragte der Bundesregierung Hendrik Streeck hat die Frage aufgeworfen, ob man sehr alten Menschen noch besonders teure Medikamente verordnen sollte.
Es brauche in der medizinischen Selbstverwaltung "klarere und verbindliche Leitlinien, dass bestimmte Medikamente auch nicht immer ausprobiert werden sollten - es gibt einfach Phasen im Leben, wo man bestimmte Medikamente auch nicht mehr einfach so benutzen sollte", sagte er in der Talksendung "Meinungsfreiheit" des Senders Welt TV.
Streeck wies beispielhaft auf Erkrankungen wie fortgeschrittene Krebserkrankungen hin und den - offensichtlich theoretisch gemeinten - Fall, dass eine neue Studie über Möglichkeiten herauskomme, dabei die Sterblichkeit um zehn Prozent zu reduzieren. "Wenn man das aber bei einer 100-Jährigen macht, dann ist die Frage: Will man wirklich diese teuren Medikamente?", sagte der Bundestagsabgeordnete, der als Virologe in der Corona-Zeit breiter bekannt geworden war.
Er berichtete auch von persönlichen Erfahrungen vor dem Tod seines an Lungenkrebs erkrankten Vaters. "Es wurde in den letzten Wochen, wo er gestorben ist, so viel Geld ausgegeben. Und es hat nichts gebracht. Es wurden die neuesten Therapien aufgefahren. Es hat nichts gebracht. Und er hat mehr dort ausgegeben als je in seinem ganzen Leben im Gesundheitswesen", sagte er und resümierte: "Das ist einfach nur die Frage. Das gehört in die medizinische Selbstverwaltung."
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung wird vom sogenannten Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt. Diesem Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen gehören Vertreter der Ärzt:innen, Krankenkassen, Krankenhäuser und unparteiische Mitglieder an. Patientenvertreter:innen haben ein Mitberatungs-, aber kein Stimmrecht.
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