Sonderrecht
Beitragserhöhung: So können Versicherte ihre Krankenkasse kündigen
Veröffentlicht:
von Michael ReimersMehr Leistung fürs Geld: Ein Kassenwechsel kann sich richtig lohnen.
Bild: David Inderlied/dpa/dpa-tmn
Sollten die Krankenkassen im kommenden Jahr ihre Beiträge erhöhen, müssen Versicherte das nicht einfach hinnehmen. So kann man sich wehren.
Das Wichtigste in Kürze
Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden 2026 vermutlich erneut steigen.
Versicherte können in diesem Fall von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist dann eher als sonst möglich.
Zwar hat die Bundesregierung dem Gesundheitsektor Sparpaket verordnet, damit die Krankenkassenbeiträge im nächsten Jahr nicht weiter steigen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen warnen jedoch, dass diese Einschnitte nicht weit genug gehen, um die Kosten komplett zu decken.
Die vorgelegten Pläne reichten "absehbar nicht aus, Zusatzbeitragserhöhungen im Jahr 2026 zu verhindern", zitiert die Deutsche Presse-Agentur (dpa) aus einer Stellungnahme der Techniker Krankenkasse für eine Anhörung zu den Gesetzesplänen im Bundestag. Der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK) erklärte dpa zufolge, wegen des nötigen Auffüllens von Rücklagen würden "etliche Kassen auch im kommenden Jahr Beitragssatzanpassungen vornehmen müssen".
Sollte es zu Beitragserhöhungen kommen, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Zeitfenster beginnt an dem Zeitpunkt, an dem die Krankenkasse über den neuen oder geänderten Zusatzbeitrag informiert. Regulär gilt eine zwölfmonatige Bindungsfrist. Die Techniker Krankenkasse weist darauf hin, dass die Kündigungsfrist für alle Pflicht- und freiwillige Versicherten gilt. Wahltarife mit Krankengeldanspruch haben teilweise auch eine Kündigungsfrist von 36 Monaten.
Die Information über die Beitragserhöhung muss spätestens einen Monat vor dem Ende des Monats vorliegen, in dem der neue Beitrag erstmals erhoben wird, informiert das Vergleichsportal Verivox. Geht die schriftliche Benachrichtigung der Versicherung über die Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitrags zu spät ein, verlängert sich demnach die Sonderkündigungsfrist. In diesem Fall bestehe das Recht auf rückwirkende Kündigung.
Am einfachsten ist es, sich spätestens bis zum Ablauf des Monats, in dem die Krankenkasse den Zusatzbeitrag zum ersten Mal erhebt oder ihn erhöht, eine neue Krankenkasse zu suchen. Das funktioniert auch online. Mit dem Beantragen einer neuen Mitgliedschaft übernehmen viele Versicherungen die Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse. Ansonsten gibt es online Musterformulare, wie eine Kündigung an die Krankenkasse formuliert sein sollte und welche Angaben enthalten sein müssen. Es wird empfohlen, die schriftliche Kündigung per Einschreiben zu verschicken.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
tk.de: "Aktuelle Krankenkasse kündigen"
verivox.de: "Krankenkasse kündigen und wechseln: So geht‘s"
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