Kritik am SWR
Zu "linkes" Programm? Gericht prüft Klagen gegen Rundfunkbeitrag
Veröffentlicht:
von Emre BölükbasiEin Verwaltungsgerichtshof befasst sich mit der Klage von mehreren Personen gegen das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (Symbolbild)
Bild: Sebastian Kahnert/dpa
Neun Kläger:innen verweigern den Rundfunkbeitrag und werfen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Einseitigkeit vor. Jetzt befasst sich erstmals ein Verwaltungsgerichtshof mit der Frage der Ausgewogenheit des Programms.
Das Wichtigste in Kürze
Der Rundfunkbeitrag landet vor Gericht.
Neun Kläger:innen werfen dem öffentlich‑rechtlichen Rundfunk im Südwesten mangelnde Ausgewogenheit vor.
Der VGH Baden‑Württemberg prüft nun erstmals, ob Programmvielfalt rechtlich entscheidend sein kann.
Ein fester Betrag, der jeden Haushalt trifft – und eine Debatte, die seit Jahren polarisiert. Der Rundfunkbeitrag steht erneut im Zentrum eines grundsätzlichen Streits. Ab dem 14. April verhandelt der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden‑Württemberg über mehrere Klagen von Beitragszahler:innen, die sich weigern, zu zahlen.
Wie die Deutsche Presse‑Agentur (dpa) berichtet, geht es dabei erstmals auf Ebene eines Verwaltungsgerichtshofs um die Frage, ob mangelnde Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt im öffentlich‑rechtlichen Rundfunk rechtlich relevant sein können.
Werden Beiträge verschwendet?
Konkret klagen neun Privatpersonen gegen Bescheide des Südwestrundfunks (SWR), mit denen rückständige Rundfunkbeiträge eingefordert werden. In den Vorinstanzen seien die Kläger:innen gescheitert, teilte der VGH mit.
Inhaltlich sehen sie im Rundfunkbeitrag eine systemwidrige Steuer, für die den Ländern die Gesetzgebungskompetenz fehle. Vor allem aber rügen sie eine aus ihrer Sicht strukturell einseitige Berichterstattung: Progressive Positionen und "linke" Parteien würden bevorzugt, zudem gehe der öffentlich‑rechtliche Rundfunk verschwenderisch mit Beitragsgeldern um.
Programm des Rundfunks im Fokus
Besonders brisant ist der juristische Rahmen des Verfahrens. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2025 hatte klargestellt, dass grundsätzlich auch das Gesamtangebot des öffentlich‑rechtlichen Rundfunks in den Blick genommen werden könne – ausdrücklich mit Blick auf Vielfalt und Ausgewogenheit.
Die Hürden sind jedoch extrem hoch. Der Rundfunkbeitrag wäre nur dann rechtswidrig, wenn Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit im gesamten Programmangebot "über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt" würden. Einzelne Sendungen oder punktuelle Fehler reichten dafür nicht aus, betont auch der SWR.
Auch in den News:
Extrem hohe Hürden für die Kläger
Entsprechend skeptisch äußert sich der Medienrechtler Wolfgang Schulz. Der Direktor des Leibniz‑Instituts für Medienforschung hält einen Erfolg der Kläger vor dem VGH für unwahrscheinlich. Es genüge weder die Kritik an einzelnen Formaten noch persönliche Unzufriedenheit. Auch ein bloßes "Bauchgefühl" sei kein Argument. Erforderlich sei vielmehr der Nachweis eines strukturellen, langfristigen Problems im gesamten Programmangebot. "Das ist schon eine Menge", sagte Schulz wörtlich.
Hinzu kommt laut dem Experten die praktische Schwierigkeit einer solchen Prüfung. Das Programmangebot des öffentlich‑rechtlichen Rundfunks sei riesig, eine umfassende Analyse mit vertretbarem Aufwand kaum möglich. Zudem sei nicht eindeutig definiert, was rechtlich unter einer "gröblichen Verfehlung" zu verstehen sei. Eine als Verzerrung empfundene Berichterstattung könne auch auf einer zulässigen journalistischen Bewertung beruhen. "Und diese journalistische Gestaltung, die Rahmung eines bestimmten Themas, ist ebenfalls verfassungsrechtlich geschützt", so Schulz.
Wie es jetzt weitergeht
Sollten die Kläger:innen vor dem VGH unterliegen, könnten sie erneut das Bundesverwaltungsgericht anrufen. Sollte der VGH hingegen zu dem Schluss kommen, dass eine grobe Verzerrung vorliegt, müsste er die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Dieses hatte 2018 zwar den Rundfunkbeitrag bestätigt, allerdings ohne eine inhaltliche Überprüfung des Programms vorzunehmen.
Unabhängig vom Ausgang der Verhandlung sieht Schulz die eigentliche Auseinandersetzung über den öffentlich‑rechtlichen Rundfunk außerhalb der Gerichtssäle. "Auf jeden Fall ist gut und richtig, dass der ÖRR stark in den Dialog tritt mit der Gesellschaft und begründet, warum er Programmentscheidungen trifft", sagte er. Der Rechtsstreit sei dafür jedoch "nicht die richtige Arena".
Auch der SWR betonte laut dpa, täglich um Perspektivenvielfalt und Ausgewogenheit zu ringen: "Denn unser Auftrag ist ein Programm für alle, das auch alle erreicht."
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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