Handys, Waschmaschinen & Co.

Recht auf Reparatur: Was jetzt für Händler und Kunden gilt

Veröffentlicht:

von Joachim Vonderthann

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Recht auf Reparatur: Das gilt künftig

Videoclip • 01:32 Min • Ab 12


Ab sofort können Verbraucher:innen von Herstellern verlangen, defekte Geräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke zu reparieren. Was man zum neuen Recht auf Reparatur wissen muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hersteller von Produkten wie Waschmaschinen, Handys, Tablets oder E-Bikes müssen ihre Geräte künftig reparierbar konstruieren.

  • Wer sich für eine Reparatur statt einen Austausch entscheidet, erhält zwölf Monate zusätzliche Gewährleistung.

  • Warum aus Sicht von Verbraucher-Schützer:innen aber noch nicht alles perfekt ist.

Es ist eine der größten Veränderungen im deutschen Verbraucher:innenrecht seit Jahren: Hersteller bestimmter Produkte werden künftig gesetzlich verpflichtet, ihre Geräte zu reparieren – und sie von vornherein so zu konstruieren, dass eine Reparatur überhaupt möglich ist. Das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz tritt am heutigen Freitag (31. Juli) in Kraft.

Das Gesetz setzt die sogenannte Recht-auf-Reparatur-Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht um. Die EU-Richtlinie gehört zu einer ganzen Reihe von Vorhaben der Europäischen Union, mit denen Elektroschrott reduziert und Verbraucher:innenrechte gestärkt werden sollen.

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Was bedeutet das Recht auf Reparatur konkret?

Die Neuregelung hat zwei zentrale Säulen:

  • Hersteller bestimmter Produkte – darunter Waschmaschinen, Mobiltelefone, Tablets und E-Bikes – müssen ihre Geräte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis reparieren. Verbraucher:innen haben damit erstmals einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ein defektes Gerät vom Hersteller instand gesetzt wird.

  • Die Geräte müssen künftig so konstruiert sein, dass eine Reparatur technisch möglich ist. Wer beispielsweise einen Akku so verbaut, dass ein Tausch nicht möglich ist, verstößt laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) gegen das Gesetz.

Zwölf Monate zusätzliche Gewährleistung

Das Gesetz setzt auch einen finanziellen Anreiz für Verbraucher:innen, sich für die Reparatur statt den Austausch eines defekten Geräts zu entscheiden: Wer reparieren lässt, erhält eine Verlängerung der laufenden Gewährleistungsfrist um zwölf Monate.

Das Gesetz soll außerdem dafür sorgen, dass Ersatzteile und Reparaturanleitungen verfügbar sein müssen, wie "tagesschau.de" berichtet. Hersteller dürfen demnach nicht verhindern, dass unabhängige Werkstätten Reparaturen durchführen, indem sie etwa den Zugang zu Ersatzteilen oder Software einschränken.


Stufenweises Inkrafttreten

Das Gesetz tritt in mehreren Stufen in Kraft:

  • Ab Ende Juli 2026: Das Recht, vom Hersteller eine Reparatur zu fordern, gilt – und zwar auch für Geräte, die bereits vorher gekauft wurden.

  • Ebenfalls ab 31. Juli 2026: Die Pflicht, reparierbare Geräte herzustellen, und die Verlängerung der Gewährleistungsfrist gelten für alle Geräte, die ab diesem Datum gekauft werden.

  • Ab 31. Dezember 2027: Die neue Regelung gilt auch für Kaufverträge zwischen Unternehmen. Bis dahin kann der Anspruch auf Reparierbarkeit zwischen Firmen vertraglich ausgeschlossen werden.

Was das Gesetz nicht regelt

Der dpa zufolge gibt es keine belastbaren Schätzungen dazu, wie viel Müll durch die neue Regelung tatsächlich vermieden wird. Die Wirkung des Gesetzes auf die Menge an Elektroschrott ist also noch offen. Verbraucherschützer:innen kritisieren zudem, dass der Begriff "angemessener Preis" nicht genau definiert ist.

Der Wirtschaft gehen die neuen Regeln hingegen zu weit: Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) beklagt laut "tagesschau.de" einen für Hersteller und Händler kaum zu bewältigenden Mehraufwand. Auch befürchte man eine Wettbewerbsverzerrung durch den Direktimport von Waren etwa aus China, für die die neue Reparatur-Regelung nicht gelte.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

tagesschau.de: "Neue Pflichten für Händler und Verkäufer"

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