Änderungen im kommenden Jahr
Neue Grenze für Minijobs in 2026
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Eine Studentin bedient in einem Cafe.
Bild: Frank Rumpenhorst/dpa/dpa-tmn
Der Anstieg des Mindestlohns im kommenden Jahr bringt auch Minijober:innen Vorteile: Die Verdienstgrenze steigt auf 603 Euro.
Gute Nachrichten für Millionen Minijobber:innen in Deutschland: Im Januar 2026 steigt die Minijob-Verdienstgrenze von derzeit 556 auf 603 Euro im Monat. Grund ist, dass der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde steigt. Mit der höheren Verdienstgrenze bleibt es Minijobber:innen trotzdem möglich, ähnlich viele Stunden zu arbeiten. Die Jahresverdienstgrenze steigt auch entsprechend auf 7.236 Euro.
Zweimal im Jahr bleibt es zudem erlaubt, die Monatsgrenze zu überschreiten, etwa wegen einer Krankheitsvertretung. Wichtig ist, dass im Jahresdurchschnitt die monatlichen 603 Euro nicht überschritten werden.
Verdienstgrenze bei Minijobs steigt
Dass Minijobs so beliebt sind, liegt auch daran, dass sie bis zur Verdienstgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Allerdings sind sie rentenversicherungspflichtig - es sei denn, es wird eine Befreiung beantragt.
Rentner:innen mit Minijobs müssen mit Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr in die Rentenversicherung einzahlen. Das Gehalt wird somit "brutto für netto" ausgezahlt. Frührentner müssen dagegen eigene Rentenversicherungsbeiträge zahlen, die das Netto etwas schmälern.
Im kommenden Jahr könnte es für Rentner:innen jedoch auch ohne Minijob lukrativer sein, zu arbeiten. Mit der geplanten Aktivrente sollen sie künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei zur Rente hinzuverdienen dürfen. Der Bundestag muss das Gesetz dafür aber noch verabschieden.
Verwendete Quellen:
berliner-zeitung.de: Minijobs: Das ändert sich ab 2026
minijob-zentrale.de: Alles rund um Minijobs für Rentner
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