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Neue Gebühr: Solarbesitzer müssen mehr zahlen

Veröffentlicht:

von Damian Rausch

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Solar-Überschuss droht Netze zu überlasten

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Für Besitzer:innen von Solaranlagen könnten ab 2029 zusätzliche Kosten entstehen. Die Bundesnetzagentur plant höhere Grundpreise für "Prosumer" – die Solarbranche warnt bereits vor negativen Folgen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Solaranlagen-Betreiber:innen sollen ab 2029 über einen höheren Grundpreis stärker an den Kosten des Stromnetzes beteiligt werden.

  • Die Bundesnetzagentur begründet die Reform damit, dass auch Solarhaushalte das Netz weiterhin nutzen, bislang aber weniger zu dessen Finanzierung beitragen.

  • Der Bundesverband Solarwirtschaft kritisiert die Pläne und warnt davor, dass höhere Kosten private Solaranlagen unattraktiver machen könnten.

Für viele Besitzer:innen einer Solaranlage könnte Strom ab 2029 teurer werden. Die Bundesnetzagentur arbeitet an einer grundlegenden Reform der Netzentgelte. Betroffen sind insbesondere sogenannte Prosumer – also Haushalte, die mit einer eigenen Photovoltaikanlage Strom produzieren und selbst verbrauchen, gleichzeitig aber weiterhin Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen.

Wie "t-online" berichtet, sieht der aktuelle Entwurf der Bundesnetzagentur für diese Haushalte einen höheren Grundpreis vor. Der zusätzliche Aufschlag soll zwischen 70 und 90 Prozent des regulären Grundpreises liegen. Bezahlt ein Haushalt beispielsweise bislang 100 Euro Grundpreis im Jahr, könnten dadurch weitere 70 bis 90 Euro hinzukommen.

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Warum Solarbesitzer stärker zahlen sollen

Hinter der Reform steckt ein grundsätzliches Problem bei der Finanzierung der Stromnetze. Ein großer Teil der Netzentgelte wird bislang über die tatsächlich aus dem Netz bezogene Strommenge finanziert. Wer einen Teil seines Stroms selbst produziert, bezieht weniger Energie aus dem Netz und trägt entsprechend weniger über den Arbeitspreis zu den Netzkosten bei.

Die Infrastruktur wird von diesen Haushalten jedoch weiterhin benötigt. Gerade nachts, im Winter oder wenn eine Solaranlage nicht genügend Energie produziert, müssen auch PV-Besitzer auf das öffentliche Stromnetz zurückgreifen. Die Bundesnetzagentur argumentiert deshalb, dass Prosumer künftig stärker an den Fixkosten beteiligt werden sollten. Nach Einschätzung der Behörde dürfte die zusätzliche Belastung je nach Region voraussichtlich nicht mehr als rund 100 Euro pro Jahr betragen.

Die Reform soll zugleich verhindern, dass die wachsenden Kosten des Stromnetzes zunehmend von Haushalten ohne eigene Stromerzeugung getragen werden. Mit dem weiteren Ausbau erneuerbarer Energien steigt die Zahl der Verbraucher:innen, die zumindest zeitweise einen erheblichen Teil ihres Energiebedarfs selbst decken.

Solarbranche warnt vor Folgen

In der Solarwirtschaft stoßen die Pläne allerdings auf Kritik. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) warnt davor, dass höhere Grundpreise die Attraktivität privater Photovoltaikanlagen beeinträchtigen könnten. Nach Berechnungen des Verbands könnte die Mehrbelastung – abhängig von der konkreten Ausgestaltung – bis zu 150 Euro jährlich erreichen.

Der Verband kritisiert zudem, dass ein pauschal höherer Grundpreis keinen direkten Anreiz schaffe, das Stromnetz tatsächlich zu entlasten. Gerade Haushalte mit Batteriespeichern könnten ihren Verbrauch und ihre Einspeisung so steuern, dass Belastungsspitzen reduziert werden. Nach Ansicht des Verbands sollte ein zukünftiges System solches netzdienliches Verhalten stärker berücksichtigen.


Stromnetz wird zum Milliardenprojekt

Die Bundesnetzagentur sieht die Neuordnung der Netzentgelte dagegen als Teil einer umfassenderen Anpassung an die Energiewende. Durch den Ausbau von Photovoltaik, Windenergie, Wärmepumpen, Batteriespeichern und Elektroautos verändern sich sowohl Stromproduktion als auch Verbrauch. Gleichzeitig muss das Netz auch dann ausreichend Kapazität bereitstellen, wenn erneuerbare Energien zeitweise wenig Strom produzieren.

Ab 2029 soll deshalb eine neue Systematik für die Netzentgelte gelten. Neben Prosumern sollen perspektivisch auch andere Akteure stärker oder anders an der Finanzierung beteiligt werden. Heimspeicher in der Niederspannung sollen nach dem bisherigen Konzept allerdings weiterhin kein eigenes gesondertes Netzentgelt zahlen.

Für Solarbesitzer:innen bedeutet die Reform damit nicht, dass selbst erzeugter Solarstrom plötzlich regulär besteuert oder mit einem Arbeitspreis belegt wird. Entscheidend ist vielmehr die geplante stärkere Beteiligung an den Fixkosten des Stromnetzes über einen höheren Grundpreis.

Bevor die neuen Regeln gelten können, läuft jedoch noch das entsprechende Verfahren der Bundesnetzagentur. Die neue Netzentgeltsystematik soll ab dem 1. Januar 2029 praktisch angewendet werden.


Verwendete Quellen:

t-online: "Bundesnetzagentur entscheidet – Solarbesitzer zahlen ab 2029 neue Gebühr"

Bundesnetzagentur: "BNetzA präsentiert erstmals ein Gesamtkonzept für zukünftige Netzentgelte Strom ab 2029"

Bundesverband Solarwirtschaft: "Neue Netzentgeltpläne gefährden Ausbau der Solarenergie"

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