Verbraucherschutz
Bundesnetzagentur warnt vor Betrugsbriefen zu Solaranlagen
Veröffentlicht:
von Nadine von Parseval17:30 SAT.1 Bayern
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Videoclip • 01:29 Min • Ab 12
Kriminelle verschicken derzeit gefälschte Schreiben an Besitzer:innen von Photovoltaikanlagen. Darin fordern sie angebliche "Sanktionszahlungen" wegen fehlerhafter Registrierungen. Die Bundesnetzagentur warnt eindringlich vor dem Betrugsversuch.
Das Wichtigste in Kürze
Die Bundesnetzagentur warnt vor gefälschten Briefen an Besitzer:innen von Photovoltaikanlagen.
Betrüger:innen fordern darin eine angebliche "Sanktionszahlung" von 41,60 Euro.
Betroffene sollten weder zahlen noch persönliche Daten weitergeben.
Besitzer:innen von Solaranlagen sollten derzeit vorsichtig sein: Die Bundesnetzagentur warnt vor gefälschten Schreiben, die aktuell im Umlauf sind. Die Briefe richten sich an Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen und erwecken den Eindruck, von der Behörde zu stammen.
In den Schreiben wird behauptet, die Empfänger:innen hätten gegen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie der Marktstammdatenregister-Verordnung verstoßen. Deshalb müsse eine "Sanktionszahlung" von 41,60 Euro geleistet werden. Andernfalls drohe eine höhere "volle Sanktion" von 208 Euro.
Gefälschte Angaben und falsche Kontaktdaten
Die Bundesnetzagentur stellt jedoch klar: Die Briefe stammen nicht von der Behörde. Auch die angegebene E-Mail-Adresse "bnetza@mail.de" sei gefälscht. Zudem existiere die genannte "Außenstelle Sömmerda" gar nicht. Weitere Hinweise auf den Betrug seien falsche Vorwahlnummern wie 0229 oder 0223 statt der offiziellen Bonner Vorwahl 0228. Außerdem fehlen laut Behörde echte Namen oder Unterschriften der Verantwortlichen.
Behörde rät zur Anzeige bei der Polizei
Wer ein solches Schreiben erhält, sollte keinesfalls Geld überweisen oder persönliche Daten weitergeben. Auch auf die angegebene E-Mail-Adresse sollten Betroffene nicht reagieren. Die Bundesnetzagentur empfiehlt stattdessen, den Vorfall bei der Polizei zu melden und Anzeige zu erstatten – selbst dann, wenn noch kein finanzieller Schaden entstanden ist.
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Verwendete Quellen:
t-online: "Betrugsbriefe zur Photovoltaik-Anmeldung im Umlauf"
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