Reklame im werbefreien Pay-TV
Amazon-Kunden wehren sich: Sammelklage wegen Werbung auf Prime Video
Veröffentlicht:
von dpa:newstime
Sammelklage gegen Amazon in Deutschland
Videoclip • 55 Sek • Ab 12
Zuschauer:innen zahlen für Pay-TV, damit ihnen Reklame erspart bleibt – so der Grundgedanke. Amazon jedoch schickt Prime-Video-Kund:innen trotzdem Werbespots auf die Bildschirme. Der Widerstand ist groß.
Das Wichtigste in Kürze
Der ursprünglich als werbefrei angekündigte Pay-TV-Dienst verlangt seit Anfang 2024 Geld für Prime Video ohne Reklame - das sorgt bei deutschen Kund:innen für Entrüstung.
Prime-Kund:innen müssen für ein Abo ohne Werbung 2,99 Euro monatlich extra zahlen – laut Klage ein Verstoß gegen das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz.
Die Verbraucherzentrale Sachsen reichte eine Verbandsklage gegen die Änderung ein – das Landesgericht in München verhandelt diese.
Der US-Konzern Amazon ist wegen der Werbespots auf seinem Streamingdienst Prime Video mit einer Sammelklage von fast 220.000 seiner deutschen Kund:innen konfrontiert. Bayerns oberstes Landesgericht verhandelt heute die stellvertretend von der Verbraucherzentrale Sachsen eingereichte Verbandsklage.
Kern des Zivilprozesses ist die Frage, ob Amazon von seinen Kund:innen zusätzlich Geld verlangen darf, damit der ursprünglich als werbefrei angekündigte Bezahldienst auch tatsächlich werbefrei bleibt. Ein sofortiges Urteil ist nicht zu erwarten. Sollte die Verbraucherzentrale gewinnen, drohen Amazon Schadenersatzansprüche.
Auch in den News:
Eine erste Klage hat Amazon bereits verloren
In einem vorangegangenen ersten Verfahren hatte das Landgericht München den Zusatzobolus für die Werbefreiheit im Dezember für rechtswidrig erklärt – dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Der Sachverhalt: Amazon hatte Anfang 2024 die Prime-Video-Kund:innenschaft per Mail informiert, dass ab Februar des betreffenden Jahres in begrenztem Umfang Werbung gesendet würde. Wer keine Werbung sehen wollte, sollte im Monat 2,99 Euro mehr zahlen. Das Landgericht sah in diesem Vorgehen einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb.
Amazon weist Vorwürfe zurück
Dieses erste Verfahren war eine vom Bundesverband der Verbraucherzentralen eingereichte Unterlassungsklage. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürfte Amazon also die Zusatzgebühr für Werbefreiheit nicht mehr verlangen.
Amazon hatte die Vorwürfe der Verbraucherzentralen zurückgewiesen und betont, die Kund:innen im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über die Einführung von Werbung bei Prime Video informiert zu haben.
Neue Klage zielt auf Schadenersatz
Die nun vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht anhängige zweite Klage hat zwar das gleiche Thema, aber ansonsten nichts mit dem ersten Verfahren zu tun. Kläger im zweiten Fall ist die Verbraucherzentrale Sachsen, nun geht es um etwaige Schadenersatzansprüche gegen Amazon.
Grundlage ist das sogenannte Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz. Dieses beruht auf einer EU-Richtlinie, die Sammelklagen nach US-Muster auch in Deutschland möglich macht. Laut Verbraucherzentrale Sachsen haben sich der Klage gegen Amazon bisher knapp 220.000 Menschen angeschlossen. Beide Klagen werden in München verhandelt, weil die deutschen Amazon-Geschäfte von München aus geleitet werden.
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