Zuschlag für Millionen Eltern
Mütterrente III: Wer bekommt sie - und wie wird sie berechnet?
Aktualisiert:
von Marie-Finn Bruker:newstime
Mütterrente 3: Wer profitiert davon?
Videoclip • 01:31 Min • Ab 12
Mehr Geld für zehn Millionen Menschen: Das verspricht laut Deutscher Rentenversicherung die Mütterrente III. Die Ausgleichszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten könnte ab 2028 einige Rentner:innen finanziell entlasten – aber um wie viel?
Das Wichtigste in Kürze
Ab 2027 tritt die Mütterrente III in Kraft, womit Eltern von vor 1992 geborenen Kindern bis zu 36 Monate Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden.
Drei Jahre Ausgleichszahlung entsprechen laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) drei Rentenpunkten, die Auszahlung soll ab 2028 erfolgen.
Nach Schätzungen der DRV könnten sich rund zehn Millionen Rentner:innen auf ein finanzielles Plus freuen.
Ausgleichszahlungen für Eltern: Im Zuge der Mütterrente III sollen nun die angerechneten Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder angehoben werden. Millionen Rentner:innen dürfen demnach ab 2028 auf einen Zuschlag hoffen – doch wie berechnet der sich überhaupt?
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Wer bekommt wie viel Mütterrente?
Bei der Mütterrente handle es sich der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zufolge um die Anerkennung von Kindererziehungszeiten, die als Teil der gesetzlichen Rente ausgezahlt werden sollen. Bislang wurde die Leistung für jedes vor 1992 geborene Kind von zwölf Monaten im Jahr 2014 (Mütterrente I) auf 30 Monate im Jahr 2019 (Mütterrente II) angehoben.
Nun einigten sich Union und SPD: Ab dem 1. Januar 2027 soll die Mütterrente III in Kraft treten. Bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit werden dann berücksichtigt und somit gleichauf mit den nach 1992 geborenen Kindern gewertet. Aufgrund des "hohen technischen Umsetzungsaufwands", so die DRV, erfolge die Auszahlung aber erst ab 2028.
Das Geld dafür kommt aus Steuermitteln. Aktuell kostet die Mütterrente die Rentenkasse laut DRV etwa 13,5 Milliarden Euro pro Jahr, mit der Reform III kämen rund fünf Milliarden Euro jährlich hinzu. Diese Mehrausgaben würden über den Bundeszuschuss gedeckt.
Wie wird die Mütterrente III berechnet?
Die betreffenden Eltern würden laut DRV automatisch berücksichtigt. Spätestens bei der Rentenantragstellung werde dann geprüft, ob eine Ausgleichszahlung für Kindererziehungszeiten zusteht. Die Mütterrente III müsse somit nicht extra beantragt werden. Das gelte auch für Personen, die bereits vor dem 1. Januar 2028 in Rente sind.
Dank der Reform können Eltern bald auf einen Ausgleich von bis zu sechs Monaten plus hoffen – das entspricht einem halben Rentenpunkt im Wert von 20,40 Euro (Stand Juni). Schon ab dem 1. Juli soll der Wert auf 21,26 Euro angehoben werden und könnte somit auch bis zur Einführung der Mütterrente III weiter steigen.
Können auch Väter Mütterrente erhalten?
Der DRV zufolge sollen rund zehn Millionen Menschen von der Mütterrente profitieren. Wie der Name vermuten lässt, gilt die Reform, unter anderem, für Mütter. Generell können Eltern nach der Geburt ihrer Kinder oft nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten. Das seien laut Statistischem Bundesamt zwar zum Großteil die Mütter, teilweise teilten sich Familien die Kindererziehungszeiten aber auf beide Eltern auf. Diese Zeit wird durch die Mütterrente gutgeschrieben – gegebenenfalls eben auch Vätern.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
DRV: "Mütterrente III"
Statistisches Bundesamt: "Personen in Elternzeit"
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