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Mütterrente III: Was passiert mit der Nachzahlung, wenn die Rentnerin stirbt?

Veröffentlicht:

von Benedikt Rammer

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Mütterrente III: Das ändert sich ab 2027

Videoclip • 01:32 Min • Ab 12


Die Mütterrente III soll ab 2027 einen zusätzlichen Zuschlag bringen. Stirbt eine Rentnerin vor der Auszahlung, ist entscheidend, ob der Anspruch auf den Ehemann oder die Erben übergeht – und ob dadurch auch die Witwerrente steigt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mütterrente III soll grundsätzlich ab dem 1. Januar 2027 gelten und 2028 rückwirkend ausgezahlt werden.

  • Bei einem Todesfall wird zuerst geprüft, ob der Ehemann Sonderrechtsnachfolger ist.

  • Die zusätzlichen Entgeltpunkte können möglicherweise auch die spätere Witwerrente erhöhen.

Die Mütterrente III soll für vor 1992 geborene Kinder einen zusätzlichen Zuschlag von 0,5 Entgeltpunkten pro Kind bringen. Für viele Bestandsrentner:innen soll die technische Umsetzung allerdings erst 2028 erfolgen. Die Auszahlung wäre dann rückwirkend für 2027 vorgesehen.

Stirbt eine Rentnerin vor der Auszahlung, entsteht deshalb eine rechtlich schwierige Situation: Der Anspruch könnte bereits bestanden haben, aber noch nicht endgültig festgestellt oder ausgezahlt worden sein.

Ehemann kann Sonderrechtsnachfolger sein

Zunächst ist laut "rentenbescheid24.de" die sogenannte Sonderrechtsnachfolge nach § 56 SGB I entscheidend. Danach können fällige Ansprüche auf laufende Geldleistungen direkt auf bestimmte Angehörige übergehen. An erster Stelle steht der Ehegatte.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der Ehemann mit der Verstorbenen in einem gemeinsamen Haushalt gelebt oder von ihr wesentlich unterstützt wurde. Greifen diese Voraussetzungen, erhält er den Anspruch nicht aufgrund seines Erbrechts, sondern wegen der besonderen sozialrechtlichen Regelung.

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Wann die Erben zum Zug kommen

Greift die Sonderrechtsnachfolge nicht, kann ein Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen nach § 58 SGB I vererbt werden. Dann kann die Nachzahlung Teil des Nachlasses werden und auf die Erb:innen übergehen.

Allerdings gibt es bei der Mütterrente III eine wichtige offene Frage. Nach § 59 SGB I erlöschen Ansprüche grundsätzlich, wenn sie beim Tod weder festgestellt noch Gegenstand eines laufenden Verwaltungsverfahrens sind. Ob diese Regel auch auf den bereits 2027 entstandenen, aber erst 2028 festgestellten Zuschlag angewendet wird, muss rechtlich geklärt werden.

Eine automatische Auszahlung an den Ehemann oder die Erb:innen kann deshalb derzeit nicht sicher zugesagt werden.

Kann die Witwerrente steigen?

Die mögliche Nachzahlung muss laut "rentenbescheid24.de" von der Witwerrente getrennt betrachtet werden. Hat der Ehemann Anspruch auf eine Witwerrente, wird diese grundsätzlich anhand der persönlichen Entgeltpunkte der verstorbenen Versicherten berechnet.

Wenn die Mütterrente III die Entgeltpunkte der Rentnerin erhöht, kann sich das auch auf die spätere Witwerrente auswirken. Die Deutsche Rentenversicherung muss diese zusätzlichen Punkte bei der Berechnung berücksichtigen. Der Tod im Jahr 2027 bedeutet daher nicht automatisch, dass der Zuschlag für den Ehemann vollständig verloren ist.

Betroffene sollten sich im Todesfall direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Ob ein Anspruch besteht und wer ihn geltend machen kann, hängt von den persönlichen Umständen und der endgültigen gesetzlichen Umsetzung ab.


Verwendete Quellen:

rentenbescheid24.de: "Mütterrente III trotz Tod 2027: Wer bekommt die Nachzahlung?"

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