Überblick
Mietpreisbremse in Deutschland: Wo sie gilt – und wie sie funktioniert
Aktualisiert:
von Anne FunkAuch in München gilt die Mietpreisbremse.
Bild: Sina Schuldt/dpa
Wohnraum in Deutschland wird von Jahr zu Jahr teurer - Abhilfe soll die Mietpreisbremse schaffen. Doch was verbirgt sich eigentlich genau dahinter und in welchen Bundesländern gilt sie? Ein Überblick.
Die Mietpreisbremse ist ein gesetzliches Instrument in Deutschland, das den Anstieg der Wohnungsmieten in Ballungsräumen verlangsamen soll. Sie gilt in zahlreichen deutschen Städten und Gemeinden, die als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft wurden.
Was bedeutet die Mietpreisbremse?
Bei der Mietpreisbremse handelt es sich um gesetzliche Regeln zur Mietpreisbegrenzung bei Neuvermietungen. Die zentralen Elemente sind:
Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die ortsübliche Vergleichsmiete kann in Mietspiegeln nachgeschlagen werden.
Die Regelung gilt nur für Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurden; Neubauten sind ausgenommen.
In Kommunen ohne Mietpreisbremse liegt die Höchstgrenze bundesweit bei 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Wo gilt die Mietpreisbremse aktuell?
Die Mietpreisbremse wird von den Bundesländern festgelegt und gilt in verschiedenen Städten und Gemeinden. Aktuell müssen sich laut dem Portal "Finanztip" Vermieter:innen in 13 Bundesländern an die Mietpreisbremse halten. Lediglich im Saarland, in Sachsen-Anhalt und in Schleswig-Holstein gibt es aktuell keine Mietpreisbremse.
Baden-Württemberg: Ab 2026 in 130 Städten und Gemeinden (vorher 89). Allerdings werden einige größere Städte wie Mannheim und Konstanz künftig herausfallen.
Bayern: Gilt für 208 Städte und Gemeinden bis Ende 2025, darunter München, Ingolstadt und Regensburg. Ab 2026 wird sie ausgeweitet auf 285 Kommunen und gilt bis Ende 2029.
Berlin: Gilt flächendeckend und wurde bis Ende 2029 verlängert.
Brandenburg: Ab 2026 in 36 Städten und Gemeinden mit "nachweislich angespanntem Wohnungsmarkt" (vorher 19).
Bremen: Gilt bis Ende 2029.
Hamburg: Gilt flächendeckend in der gesamten Stadt und wurde bis Ende 2029 verlängert.
Hessen: Gilt in 49 Kommunen bis zum 25. November 2026, darunter Frankfurt am Main, Darmstadt und Wiesbaden.
Mecklenburg-Vorpommern: Gilt in Rostock und Greifswald bis September 2028. Eine Ausweitung auf acht Küstenorte (Binz, Graal-Müritz, Heringsdorf, Kühlungsborn, Rerik, Sellin, Zingst und Zinnowitz) ist für Frühjahr 2026 geplant.
Niedersachsen: Gilt bis Ende 2029 für 57 Kommunen, darunter Hannover und Braunschweig.
Nordrhein-Westfalen: Gilt in 57 Kommunen und wurde bis Ende 2029 verlängert.
Rheinland-Pfalz: Gilt bis Ende 2029.
Sachsen: Gilt in Dresden und Leipzig und wurde bis Mitte 2027 verlängert.
Thüringen: Gilt in Erfurt und Jena und wurde bis Ende 2027 verlängert.
Warum gibt es die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt, um:
Menschen vor übermäßigen Preissteigerungen zu schützen.
Den Anstieg der Mieten in Ballungsräumen zu verlangsamen.
Bezahlbaren Wohnraum auch in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu erhalten.
Die Verdrängung von Bewohner:innen mit begrenzten finanziellen Möglichkeiten zu verhindern.
In vielen Regionen wird die Mietpreisbremse als wichtiges sozialpolitisches Instrument gesehen: "Mit der Mietpreisbremse wollen wir ein deutliches Signal setzen: Wohnen darf kein Luxusgut werden – auch nicht in touristischen Regionen", erklärte beispielsweise der Bauminister von Mecklenburg-Vorpommern, Christian Pegel (SPD).
Kritik an der Mietpreisbremse
Es gibt auch Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung der Mietpreisbremse:
Der Chef von Deutschlands größtem Vermieter Vonovia fordert eine Reform: "Heute deckelt die Mietbremse die Mieten in angespannten Wohnmärkten pauschal für alle, also auch für Gutverdiener."
Manche Verbände argumentieren, dass die Mietpreisbremse keine neuen Wohnungen schafft und potenzielle Investoren abschreckt.
Einige kritisieren, dass die Liste der betroffenen Städte und Gemeinden nicht regelmäßig aktualisiert wird.
Schlupflöcher und Lücken
Es gibt auch bekannte Umgehungsmöglichkeiten der Mietpreisbremse:
Bei befristeten Mietverhältnissen gilt die Mietpreisbremse nicht.
Bei möblierten Wohnungen und "Wohnen auf Zeit" werden oft deutlich höhere Mieten verlangt.
Diese Lücken führen dazu, dass in manchen Gebieten inzwischen verstärkt gegen befristete Vermietung vorgegangen wird.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
Finanztip.de: "Neue Wohnung? So viel Miete ist erlaubt"
Haufe.de: "Hessen verlängert Mietpreisbremse & Co. um ein Jahr"
Buten un Binnen: "Senat beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse für die Stadt Bremen"
NDR: "Niedersachsen verlängert Mietpreisbremse"
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz: "Ministerrat beschließt neue Mietpreisbegrenzungsverordnung für Rheinland-Pfalz"
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