Arbeitsmarkt
Dobrindt: Arbeit trotz laufendem Asylverfahren
Veröffentlicht:
von dpa:newstime
Dobrindt: Asylbewerber sollen schneller arbeiten
Videoclip • 01:12 Min • Ab 12
- Anzeige -
- Anzeige -
Einen Antrag auf Asyl in Deutschland stellen und nach wenigen Wochen eine Arbeit aufnehmen? Das könnte bald möglich werden.
Das Wichtigste in Kürze
Künftig sollen Asylbewerber:innen bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten dürfen, auch wenn ihr Verfahren noch läuft.
Das bisherige faktische Arbeitsverbot von bis zu sechs Monaten in Aufnahmeeinrichtungen soll damit verkürzt werden.
Die Neuregelung hat keinen Einfluss auf das Asylverfahren und gilt nicht für abgelehnte oder nicht mitwirkende Personen.
Viele Asylbewerber:innen sollen künftig schneller arbeiten dürfen als bisher. Auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sollen sie grundsätzlich nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland einen Job annehmen können. "Wer hierherkommt, soll arbeiten können – und zwar schnell", sagte Innenminister Alexander Dobrindt der "Bild am Sonntag".
Damit nennt der CSU-Politiker Details eines zwischen Union und SPD gefundenen Kompromisses zur Asylpolitik. Das Innenministerium erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, die rechtliche Grundlage dafür solle im neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) geschaffen werden, das kurz vor der Umsetzung im Bundestag stehe.
Bislang Wartezeit von bis zu sechs Monaten
Aktuell gibt es laut Arbeitsministerium faktisch ein sechsmonatiges Arbeitsverbot für Asylbewerber:innen, die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen. Das betrifft zum Beispiel solche, aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die verpflichtet sind, während der gesamten Dauer des Asylverfahrens in der Aufnahmeeinrichtung zu leben. Ausnahmen kann laut Asylgesetz die Bundesagentur für Arbeit in bestimmten Fällen genehmigen.
Nun soll das Arbeitsverbot laut Innenministerium gelockert werden - eine Arbeitspflicht soll es aber nicht geben. Die beste Integration sei die in die Arbeitswelt, betonte Dobrindt. "Das Ziel ist Teilhabe durch Tätigkeit."
- Anzeige -
- Anzeige -
Neuregelung ohne Einfluss auf Asylverfahren
Die Neuregelung soll keinen Einfluss auf Ablauf oder Ausgang des Asylverfahrens haben. Ob eine Person einen Job habe oder nicht, wirke sich nicht auf die Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung von Schutz aus, betonte das Ministerium.
Ausdrücklich nicht profitieren sollen bereits abgelehnte Asylbewerber:innen und Menschen, die im Verfahren nicht mitwirken, also ihre Identität verschleiern oder falsche Angaben über Fluchtgründe machen.
Asylbewerber:innen dürfen ihr Erwerbseinkommen grundsätzlich behalten. Wenn die Sozialleistungen bekommen, wird das Einkommen angerechnet.
Koalitionspartner ist einverstanden, Grüne fürchten Täuschung
Die SPD unterstützt Dobrindts Pläne. "Arbeit ist ein entscheidender Faktor für eine gelingende Integration, insbesondere um die deutsche Sprache schnell zu lernen", sagte der erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, der "Rheinischen Post". Außerdem brauche die deutsche Wirtschaft ja dringend Arbeitskräfte. Daher sei es zu begrüßen, "dass Minister Dobrindt jetzt hier den Koalitionsvertrag umsetzt", sagte der SPD-Politiker. In ihrem Vertrag hatten Union und SPD zugesagt: "Hürden für Flüchtlinge bei der Beschäftigungsaufnahme werden wir abbauen und Arbeitsverbote auf maximal drei Monate reduzieren."
Die Grünen jedoch warten vor einem "Täuschungsmanöver". Entscheidend sei am Ende doch, ob tatsächlich alle Betroffenen arbeiten dürften - "oder ob erneut große Gruppen ausgeschlossen werden", sagte Innenpolitiker Marcel Emmerich der "Rheinischen Post". Außerdem sei Dobrindt nicht konsequent in seiner Linie. Einerseits verspreche er einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt, andererseits würden Integrationskurse eingeschränkt, obwohl das Lernen der Sprache zentral für eine nachhaltige Integration sei.
Ähnlich äußerte sich Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch. "Ob es Herr Dobrindt wirklich ernst damit meint, Menschen in Arbeit zu bringen, wird er noch beweisen müssen. Wir warten auf den Gesetzentwurf", sagte der Funke-Mediengruppe.
Reform des Europäischen Asylsystems ab Mitte des Jahres
Umsetzen will die Koalition die Pläne mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland. Diese war am 14. Mai 2024 in Brüssel beschlossen worden und wird Mitte des Jahres anwendbar. Die EU-Mitgliedstaaten müssen entsprechend ihr nationales Recht anpassen. Im Bundestag ist das noch nicht abschließend beschlossen, es wird aber erwartet, dass das Thema in Kürze auf der Tagesordnung steht.
Mit dem Gesetz sollen auch etwa Verfahren beschleunigt werden, in denen Schutzsuchende bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben. Außerdem sollen Überstellungen in den für das jeweilige Verfahren zuständigen Staat länger möglich sein, beispielsweise wenn jemand zwischenzeitlich untertaucht.
Für Menschen aus Herkunftsstaaten, deren Bürger:innen in Europa nur selten als schutzbedürftig anerkannt werden, soll es Asylverfahren an den EU-Außengrenzen geben.
Auch in den News
CDU-Parteitag: Merz festigt Macht und beschwört die Koalition
Verschleppt und geflohen: Ukrainerin Valeriia Sydorovas Bericht
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
:newstime verpasst? Hier aktuelle Folge ansehen
- Anzeige -
- Anzeige -
Mehr entdecken

Acht Produkte "mangelhaft"
Stiftung Warentest nimmt Olivenöl unter die Lupe: Nur vier "gut"

Fuhr unbefugt aufs Gelände
Mar-a-Lago: Bewaffneter Mann bei Trump-Anwesen erschossen

Fünf Lehren
CDU-Parteitag: Merz festigt Macht und beschwört die Koalition

Neuer Geflügelpest-Ausbruch
Geflügelpest: 20.000 Peking-Enten müssen getötet werden

Gewaltsame Proteste
Angepasste Reisehinweise: Auswärtiges Amt mahnt zur Vorsicht bei Reisen in die USA

Konflikt um arktische Insel
Trump will US-Lazarettschiff nach Grönland senden


