Bundesregierung plant Reform
Kostenlose Mitversicherung bei der Krankenkasse: Das soll sich bei Ehepartnern ändern
Veröffentlicht:
von Jana Wejkum:newstime
Krankenkassen: Fallen Leistungen weg? (24. Februar)
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Die Bundesregierung will die kostenlose Mitversicherung von Ehepartner:innen streichen. Was sie damit erreichen will und was das für Familien bedeutet.
Das Wichtigste in Kürze
Die Bundesregierung will offenbar einen Mindestbeitrag von 225 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherungen von Ehepartner:innen einführen.
Bislang konnten Ehepartner:innen bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze kostenlos in der Familienversicherung verbleiben.
Der Vorschlag soll die finanzielle Lage der Krankenkassen verbessern und könnte für mehr Gleichberechtigung sorgen.
Die Bundesregierung erwägt offenbar, die kostenlose Mitversicherung bei gesetzlichen Krankenkassen für Ehepartner:innen abzuschaffen. Das berichtet das "Handelsblatt" am Montag (23. März) mit Berufung auf Koalitionskreise. Eine finale Entscheidung sei noch nicht gefallen.
Was genau soll sich bei der kostenlosen Mitversicherung ändern?
Wie das "Handelsblatt" berichtet, sollen Ehepartner:innen künftig mindestens 225 Euro pro Monat für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Davon sind 200 Euro für die Krankenversicherung vorgesehen, die restlichen 25 Euro für die Pflegeversicherung. Ausgenommen von der Regel seien Eltern mit Kindern unter sechs Jahren und Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen.
Werden zukünftig Krankenkassenbeiträge für Kinder fällig?
Kinder und Jugendliche bleiben weiterhin bis mindestens zum 18. Lebensjahr über ihre Eltern mitversichert. Für sie soll sich nichts ändern.
Welche Einkommensgrenzen galten bis jetzt für die kostenlose Mitversicherung?
Bisher galt bei der sogenannten Familienversicherung eine Einkommensgrenze von 565 Euro im Monat, erklärt das Portal "Finanztipp". Davon dürfen Werbungskosten oder der Pauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr abgezogen werden, womit das maximale Monatseinkommen bei 667,50 Euro brutto liegen darf. Minijobber:innen dürfen 603 Euro monatlich verdienen, Werkstudierende unter 25 Jahren bis zu 667,50 Euro. Bei Selbstständigen ist die Verdienstgrenze 565 Euro.
Die Krankenkasse prüft das Einkommen jährlich mit einem Fragebogen und kann gegebenenfalls Nachzahlungen verlangen. Zum Einkommen zählen Löhne und Gehälter, Minijobs, Einmalzahlungen, Renten und kurzfristige Beschäftigungen sowie Einnahmen aus Mieten und Kapitalerträgen.
Auch in den News:
Weshalb überlegt die Bundesregierung, die kostenlose Mitversicherung zu streichen?
Wie "T-online" berichtet, sind in Deutschland derzeit 15,6 Millionen von 74,2 Millionen Versicherten kostenlos mitversichert. Davon sind die meisten jedoch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, nur drei Millionen von ihnen sind laut "Zeit"-Informationen Ehepartner:innen. Mit der Streichung der kostenlosen Mitversicherung für bestimmte Ehepartner:innen könnten laut Arbeitgeberverband etwa 2,8 Milliarden Euro eingespart werden.
Angesichts der prekären finanziellen Lage der Kranken- und Pflegekassen werden deshalb neue Möglichkeiten diskutiert, die Einnahmen zu erhöhen oder Ausgaben einzusparen. Viele Kassen mussten die Zusatzbeiträge 2026 erneut erhöhen. Ende März soll eine Expert:innenkommission Vorschläge unterbreiten, wie die gesetzliche Krankenversicherung stabilisiert werden kann.
Was bedeutet es für berufstätige Frauen, wenn die kostenlose Mitversicherung entfällt?
Obwohl Familien durch die neue Regelung mehr zahlen müssten, steht die Familienversicherung für Ehepartner:innen schon länger in der Kritik. Ihr wird nachgesagt, vor allem Frauen und Mütter davon abzuhalten, mehr zu arbeiten und mehr zu verdienen. Für manche Frauen lohnt es sich aufgrund der Verdienstgrenzen nicht, über einen Minijob hinaus zu arbeiten: Dann müsste sie die Krankenversicherung selbst zahlen.
Diese Diskussion gibt es auch um das umstrittene Ehegattensplitting, das mit einer ungleichen Verteilung der Steuerlast ebenfalls einen der Eheleute – meist die Frau – benachteiligt.
Die Abschaffung beider Regelungen allein reicht für mehr Gleichberechtigung nicht aus: Die Bekämpfung des Gender-Pay-Gaps, also der Lücke zwischen den Durchschnittslöhnen von Männern und Frauen, und eine verbesserte Kinderbetreuung tragen ebenso dazu bei.
Verwendete Quellen:
Handelsblatt: "Koalition will Mitversicherung von Ehepartnern abschaffen"
Finanztipp: "So viel dürfen familienversicherte Kinder und Partner verdienen"
Zeit: "Hört auf, die Hausfrauen-Ehe zu belohnen!"
T-online: "Kostenlose Mitversicherung vor dem Aus"
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