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Leere Werbeversprechen verboten: Neue EmpCo-Regel der EU soll vor Greenwashing schützen

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von Marie-Finn Bruker

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Videoclip • 01:18 Min • Ab 12


Klimafreundlich und nachhaltig kann nicht jeder: Ab Sonntag soll die EU-Richtlinie EmpCo Verbraucher:innen mehr Sicherheit bei grünen Werbeversprechen geben – und verpflichtet Unternehmen künftig zu handfesteren Öko-Beweisen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Ende September gilt die sogenannte EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) der EU.

  • Sie gibt strengere Vorgaben für umweltfreundliche Label auf Produkten vor.

  • Konzerne, die ihre Ware unter dem Deckmantel "umweltfreundlich" oder "klimaneutral" verkaufen wollen, müssen dies künftig konkret darlegen.

"Umweltfreundlich" – was bedeutet das eigentlich? Wer durch den Supermarkt schlendert, bekommt darauf scheinbar eine Antwort: "klimafreundlich", "nachhaltig produziert" oder "aus recyceltem Material" prangen dort auf verschiedensten Verpackungen und Werbeplakaten. Wenn Konzerne mit grünen Versprechen zum Kauf locken, obwohl sie diese gar nicht einhalten, ist das Greenwashing.

Genau hier will die EU jetzt mit ihrer sogenannten EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) ansetzen. Die neue Regelung soll den Informationen des Umweltbundesamts zufolge mehr Transparenz in die Kaufentscheidung der Verbraucher:innen bringen und einen "besseren Schutz gegen unlautere Praktiken" garantieren.

Ab Sonntag (27. September) tritt sie in Kraft: Was sich damit in den Supermarktregalen ändern könnte.

Auch in den News:

Ritter Sport als Vorgeschmack: Nachhaltigkeit muss belegt werden

Bereits vor ihrer Einführung zeigte die anstehende EmpCo Wirkung. Erst Anfang September musste der Schokoladen-Hersteller Ritter Sport unkonkrete Nachhaltigkeitsversprechen auf seinen quadratischen Tafeln überkleben. Den Claim "100 % zertifiziert nachhaltiger Kakaobezug" konnte das Unternehmen nicht ausreichend belegen. Auch ähnliche Textaussagen ohne Begründung sind mit der neuen Richtlinie nicht mehr zulässig, wie das Umweltbundesamt erklärt. Ebenso Etiketten, Label oder Bilder – online und im Handel vor Ort.

Wichtig ist dabei dem Portal "Anwalt.de" zufolge vor allem ein ganz konkreter Nachweis. Etwa in Bezug auf die Angaben, was genau an dem Produkt recycelt ist, zu wie viel Prozent und inwiefern dies garantiert wird. Lose Versprechen wie "umweltfreundlich", "nachhaltig" oder "CO₂-neutral" wolle die EU somit nicht mehr ohne Weiteres akzeptieren. Auch selbst entwickelte "Eco"- oder "Green"-Siegel unterliegen künftig laut "Anwalt.de" strengeren Kriterien entsprechender Transparenz- und Zertifizierungssysteme.


Diese Versprechen sind ab Sonntag verboten

Auf der Seite des Onlinehandelsverbands "Händlerbund.de" sind ganz konkret etwa die folgenden Versprechen ab Sonntag nicht mehr zulässig:

  • Gesetzlich ohnehin vorgeschriebene Eigenschaften dürfen nicht als Besonderheit beworben werden – etwa FCKW-frei bei Spraydosen.

  • "Hergestellt aus recyceltem Material", obwohl nur ein Teil des Produkts recycelt ist.

  • "Klimaneutraler Versand durch CO₂-Kompensation"

  • "Bis 2030 klimaneutral" oder ähnliche Zukunftsversprechen, insbesondere ohne konkreten Umsetzungsplan


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

Umweltbundesamt: "Stärkerer Schutz vor Greenwashing in deutsches Recht umgesetzt"

Anwalt.de: "Greenwashing 2026: Was Unternehmen jetzt vor dem 27. September prüfen sollten"

Händlerbund.de: "EmpCo-Richtlinie - Diese Werbeaussagen sind künftig verboten"

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