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Das ändert sich im November 2026: Bahn-Tickets, Kredite und Umweltregeln

Veröffentlicht:

von Jonas Bellermann

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Kreditregeln, Bahn und Umweltvorgaben: Das ändert sich im November

Videoclip • 01:24 Min • Ab 12


Von günstigeren Bahn-Tickets für Familien bis zu strengeren Kreditregeln: Im November treten mehrere Neuerungen in Kraft. Was Verbraucher:innen jetzt wissen sollten.

Im November 2026 kommen auf Verbraucher:innen und Unternehmen einige Änderungen zu. Die Deutsche Bahn führt ein neues Familienangebot dauerhaft ein, für bestimmte Kredite gelten strengere Schutzregeln und bei neuen Fahrzeugmodellen greifen schärfere Umweltvorgaben. Auch für Windows-Nutzer:innen und Versicherte stehen wichtige Termine an. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Günstigere Bahn-Tickets und ein wichtiges Windows-Update

Ab dem 1. November bietet die Deutsche Bahn dauerhaft ein spezielles Ticket für Familien mit Kindern an. Für 99,99 Euro können Familien damit eine Hin- und Rückfahrt inklusive Sitzplatzreservierungen buchen.

Für Unternehmen und Bildungseinrichtungen endet am 10. November die Versorgung mit Sicherheitsupdates für die ältere Windows-11-Version 23H2. Wer diese Version noch nutzt, muss auf eine neuere Ausgabe umsteigen, um weiterhin Sicherheitsupdates zu erhalten.

Auch in den News:

Neue Regeln für Kredite, Autos und Versicherungen

Ab dem 20. November werden die Verbraucherschutzregeln für bestimmte Kleinkredite ausgeweitet. Das betrifft unter anderem zinsfreie Finanzierungen und sogenannte "Buy now, pay later"-Angebote. Anbieter müssen die Kreditwürdigkeit ihrer Kund:innen genauer prüfen. Werden Entscheidungen automatisiert getroffen, können Verbraucher:innen unter bestimmten Voraussetzungen eine Überprüfung durch einen Menschen verlangen.

Auch für die Autoindustrie gelten neue Vorgaben: Ab dem 29. November müssen neu typgenehmigte Pkw- und Transportermodelle strengere Umweltanforderungen erfüllen. Dabei geht es nicht nur um Abgase, sondern auch um Bremsabrieb und die Haltbarkeit von Antriebsbatterien. Für bereits zugelassene Fahrzeuge besteht keine Nachrüstpflicht.

Wer zum Jahreswechsel seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, sollte außerdem den 30. November im Blick behalten. Bis zu diesem Datum muss die Kündigung in der Regel beim bisherigen Versicherer eingehen. Erhöht der Anbieter die Beiträge, ohne die Leistungen zu verbessern, kann zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht bestehen.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.


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