Aufenthalt unbekannt
Helfer bei Messerattacke in Aschaffenburg: Zur Festnahme ausgeschrieben
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von Josefine EnkeEin Somalier verfolgte nach der Messerattacke den Angreifer. (Archivbild)
Bild: Daniel Karmann/dpa
Ein Mann, der für seine Zivilcourage bei einer Messerattacke in Aschaffenburg ausgezeichnet wurde, ist nun zur Festnahme ausgeschrieben. Die Behörden wissen nicht, ob er Deutschland verlassen hat.
Mann ist ausreisepflichtig
Er war ein mutiger Helfer bei der Verfolgung des Messerstechers von Aschaffenburg vor einem Jahr - ist aber seit dem Jahreswechsel ausreisepflichtig und nun zur Festnahme ausgeschrieben. Denn bisher wissen die zuständigen Behörden in Unterfranken nicht, ob der 31-Jährige Deutschland wirklich verlassen hat. Medienberichten zufolge ist dies so.
Der Somalier habe sich allerdings nicht bei der Zentralen Ausländerbehörde abgemeldet, teilte die Regierung von Unterfranken in Würzburg mit. "Für die Ausländerbehörde gibt es in solchen Fällen keine Möglichkeit, den tatsächlichen Aufenthaltsort - insbesondere im Ausland - aufzuklären", hieß es. "Es erfolgte jedoch eine Ausschreibung zur Festnahme."
Aufenthaltstitel in Italien
Denn der 31-Jährige sei aufgrund seiner Ausreisepflicht nach Italien, wo er einen Aufenthaltstitel besitzt, mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot zu belegen. "Im Fall einer etwaigen unerlaubten Rückkehr nach Deutschland müsste der Betroffene – wie jeder untergetauchte Ausreisepflichtige – damit rechnen, in Abschiebungshaft genommen und sodann nach Italien rückgeführt zu werden", erklärte eine Behördensprecherin.
Der Somalier hatte nach der tödlichen Messerattacke eines Afghanen auf Kinder und Passanten im Januar vergangenen Jahres in einem Park in Aschaffenburg eine Duldung erhalten, vor allem, weil er bei den Ermittlungen gegen den Angreifer als wichtiger Zeuge galt. Das Verfahren gegen den Angreifer, einen psychisch kranken Flüchtling, wurde beim Landgericht Aschaffenburg mittlerweile beendet, der Täter sitzt bis auf weiteres in einer forensischen Psychiatrie.
Der 31-Jährige lebte zuletzt in einer Unterkunft in Würzburg. Das Zimmer dort sei nach Auskunft der Verwaltung von dem Mann seit dem 15. Dezember 2025 allerdings nicht mehr bewohnt worden, so die Regierung von Unterfranken.
Dublin-Verfahren entscheidend
Der Asylantrag des Somaliers war im Zuge eines sogenannten Drittstaatenbescheids schon im Mai 2024 abgelehnt worden - also deutlich vor den Ereignissen in Aschaffenburg im Januar 2025. Auch eine Klage gegen die Ablehnung scheiterte.
Laut dem bayerischen Innenministerium war der Somalier nämlich zunächst nach Italien eingereist und dort schon als Flüchtling anerkannt worden. Nach den Regeln des sogenannten Dublin-Verfahrens ist es nicht vorgesehen, dass in diesem Fall noch mal in einem anderen EU-Land Asyl gewährt wird.
Option Fachkräftevisum
Wie die Regierung von Unterfranken erläuterte, kann der Mann, sofern er freiwillig nach Italien ausgereist ist, zu einem späteren Zeitpunkt über ein Fachkräftevisum legal nach Deutschland einreisen - "wenn er die Voraussetzungen erfüllt und in Italien eine entsprechende Qualifizierung erlangt".
Nach Darstellung der Regierung von Unterfranken hatte der 31-Jährige im vergangenen Jahr "die ihm eröffnete Chance, aus eigener Kraft die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen und sich insbesondere eine Arbeitsstelle zu suchen, nicht genutzt". Auch ein Sprecher des Innenministeriums hatte mitgeteilt, der 31-Jährige habe keine Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme gezeigt und sei bis zuletzt auf Sozialleistungen angewiesen gewesen.
Söder verlieh ihm Medaille für Zivilcourage
Der Somalier hatte für sein engagiertes Eingreifen bei der Gewalttat in Aschaffenburg von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im vergangenen Mai die Christopherus-Medaille erhalten. Das Innenministerium hatte zuvor mitgeteilt, der Mann habe "bei der schrecklichen Gewalttat in Aschaffenburg in herausragender Weise Entschlossenheit und Mut bewiesen", "sich um Aschaffenburg und Bayern verdient gemacht und ein Beispiel für Zivilcourage gegeben, das Anerkennung und höchsten Respekt verdient".
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