Verbraucherschutz
Metallteile im Gebäck: Ferrero ruft "nutella Muffin" zurück
Veröffentlicht:
von Joachim Vonderthann:newstime
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Videoclip • 01:20 Min • Ab 12
Ferrero Deutschland ruft eine Charge des "nutella Muffin" zurück – in dem Gebäck könnten sich Metallteile befinden.
Das Wichtigste in Kürze
Ferrero ruft eine Charge des "nutella Muffin" zurück, weil das Gebäck Metallteile enthalten könnte.
Die Muffins wurden tiefgefroren an Back-Shops in größeren Super- und Hypermärkten geliefert und dort lose verkauft.
Das sollten betroffene Verbraucher:innen jetzt unbedingt beachten.
Die beliebten "nutella Muffins" von Ferrero könnten Metallteile enthalten. Darauf müssen betroffene Verbraucher:innen jetzt achten.
Bild: Ferrero
Ferrero-Rückruf für "nutella Muffin"
Der beliebte "nutella Muffin" wird zurückgerufen: Die Ferrero Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main warnt davor, dass eine bestimmte Charge des Tiefkühl-Gebäcks Metallteile enthalten könnte. Das teilte das Unternehmen am Mittwoch (25. Juni) auf seiner Website mit. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Warnung auf dem Portal lebensmittelwarnung.de ebenfalls veröffentlicht.
Bei dem Produkt handelt es sich um eine Backware, die tiefgefroren an den Handel geliefert und in sogenannten Back-Shops in größeren Super- oder Hypermärkten angeboten wird. Die Muffins werden dort aufgetaut und lose bzw. einzeln verkauft – eine Chargennummer auf der Verpackung liegt Verbraucher:innen daher in der Regel nicht vor.
Verletzungs- und Erstickungsgefahr möglich
Betroffen sind laut Ferrero ausschließlich Produkte, die zwischen dem 16. Juni 2026 und 25. Juni 2026 in den Handel gelangt sind. Fremdkörper in Lebensmitteln können eine erhebliche Verletzungs- und Erstickungsgefahr darstellen – insbesondere bei Kindern.
Alle im Handel befindlichen Produkte der betroffenen Charge werden dem Hersteller zufolge inzwischen nicht mehr angeboten. In der offiziellen Mitteilung heißt es: "Verbraucher, die das betroffene Produkt innerhalb des oben genannten Zeitraums bereits erworben haben, werden gebeten, das Produkt nicht zu konsumieren."
Was Verbraucher:innen jetzt tun sollten
Wer zwischen dem 16. und 25. Juni einen "nutella Muffin" in einem Back-Shop gekauft hat, sollte diesen auf keinen Fall verzehren. Bei bereits aufgetretenen Verletzungen wird dringend empfohlen, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sollten Fremdkörper in die Atemwege oder die Speiseröhre gelangt sein, verweist lebensmittelwarnung.de auf die Erste-Hilfe-Informationen des Deutschen Roten Kreuzes sowie auf den Notruf 112.
Auch in den News:
Verwendete Quellen:
Pressemitteilung Ferrero
lebensmittelwarnung.de
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