Schäden an Airfryer

Brandgefahr bei Heißluftfritteuse: Recherche deckt Mängel auf – Tedi ruft das Produkt zurück

Veröffentlicht:

von Marie-Finn Bruker

:newstime

Keks-Rückruf wegen Milch-Allergen (9. Juni)

Videoclip • 01:10 Min • Ab 12


- Anzeige -
- Anzeige -

Brandgefahr bei einem Airfryer von Tedi – wegen Qualitätsmängeln nimmt das Unternehmen sein Produkt nun aus dem Verkauf. Zuvor hatte eine Recherche mehrere Mängel an der Heißluftfritteuse festgestellt.

Wegen Brand- und Verletzungsgefahr ruft der Discounter Tedi eine Heißluftfritteuse der Marke "Elta" zurück. Eine Recherche des RTL-Nachrichtenmagazins "Extra" hatte zuvor Mängel festgestellt.

Auch in den News:

Gemeinsam mit Expert:innen hatten Reporter:innen in der Sendung "Extra" Schäden an der inneren Verkabelung des Airfryers festgestellt. Zudem fanden sie einen Temperaturregler ohne erkennbare technische Funktion.

Wie Tedi auf Anfrage mitteilte, habe man das Gerät umgehend aus dem Verkauf genommen. Man stelle hohe Anforderungen an die Sicherheit und Qualität der angebotenen Produkte und wende hierfür engmaschige Testverfahren an. Der Sachverhalt werde intern geprüft und aufgearbeitet.

Von der weiteren Verwendung des Geräts rät Tedi ab. Zudem hatte das Unternehmen eine Information für Kund:innen zu dem Rückruf verbreitet – dort heißt es, die Qualitätsmängel seien "im Rahmen einer internen Überprüfung" festgestellt worden.

Die Heißluftfritteusen mit der Artikelnummer 594060071310000003000 seien laut der Information zwischen dem 4. Februar 2025 und dem 3. Juni 2026 im Verkauf gewesen. Das Gerät könne gegen eine Erstattung des Kaufpreises in den Tedi-Filialen zurückgegeben werden.

- Anzeige -
- Anzeige -

FAQ: Lebensmittel-Rückruf

Ein Lebensmittel-Rückruf, auch als öffentliche Warnung bekannt, erfolgt, wenn zum Beispiel der Verdacht besteht, dass ein Lebensmittel potenzielle Risiken für die menschliche Gesundheit birgt oder wenn gegen Gesetze zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen verstoßen wurde.
Ebenso kann ein Rückruf erfolgen, wenn ein Lebensmittel, das für den Verzehr ungeeignet ist, die Verbraucher:innen erreicht hat. Des Weiteren wird ein Lebensmittel-Rückruf eingeleitet, wenn der Verdacht besteht, dass Verbraucher:innen in erheblichem Maße getäuscht wurden oder werden. Diese Maßnahme dient dazu, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und potenzielle Gesundheitsrisiken zu minimieren.

Um sicherzustellen, dass Verbraucher:innen effektiv und klar informiert werden, schickt das Lebensmittelunternehmen normalerweise eine Pressemitteilung an lokale Medien und stellt den Kund:innen einen Flyer bzw. Aushang zur Verfügung. Die Pressemitteilung muss sämtliche für Endverbraucher:innen relevanten Informationen enthalten.

Das Portal lebensmittelwarnung.de ist eine gemeinsame Informationsplattform der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Wie die Verbraucherzentralen berichten, werden dort öffentliche Warnungen und Rückrufe zu Produkten veröffentlicht, von denen ein mögliches Gesundheitsrisiko ausgeht. Auf der Plattform finden Verbraucher:innen Warnmeldungen zu Lebensmitteln, aber auch zu kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen.

Wer den Verdacht habe, ein gesundheitsgefährdendes oder zum Verzehr ungeeignetes Lebensmittel gekauft zu haben, kann sich laut Verbraucherzentralen an mehrere Stellen wenden. Erste Anlaufstelle ist häufig der Lebensmitteleinzelhändler, bei dem das Produkt gekauft wurde. Dort lasse sich das Lebensmittel reklamieren oder zurückgeben.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich direkt an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde zu wenden – in der Regel das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der jeweiligen Stadt oder des Landkreises. Verbraucher:innen können dort kostenlos eine sogenannte Beschwerdeprobe einreichen. Die Behörden untersuchen das Produkt anschließend in einem Labor und prüften, ob ein Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben vorliegt.

Verbraucher:innen haben grundsätzlich Anspruch darauf, einwandfreie und sichere Lebensmittel zu erhalten. Wie die Verbraucherzentralen erklären, ist bei Mängeln oder Beanstandungen immer der Händler, nicht der Hersteller der erste Ansprechpartner. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung kann das betroffene Lebensmittel in der Regel gegen ein einwandfreies Produkt umgetauscht werden.
Ist ein Austausch nicht möglich, besteht das Recht, den Kaufpreis zurückzuerhalten. Dafür wird üblicherweise der Kassenbon verlangt, in der Praxis zeigen sich viele Händler jedoch auch ohne Beleg kulant. Der Gewährleistungsanspruch gilt unabhängig davon, ob das Produkt bereits offiziell zurückgerufen wurde.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

Tedi: "Kundeninformationen"

- Anzeige -
- Anzeige -

Mehr entdecken