Für Stadtfest
Streit um Spende von Brandenburger AfD-Politiker entbrannt
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von dpaDer AfD-Politiker Hans-Christoph Berndt hatte für ein Stadtfest in seiner Heimat gespendet.
Bild: Britta Pedersen/dpa
Die Spende eines AfD-Politikers für ein Stadtfest in Brandenburg erhitzt die Gemüter. Nach einer Bürgerbefragung steht fest: Die Spende soll nicht zurücküberwiesen werden.
Die Spende des AfD-Politikers Hans-Christoph Berndt für das Golßener Stadtfest soll nicht zurücküberwiesen werden. Bei einer Bürgerbefragung in Golßen (Landkreis Dahme-Spreewald) sprachen sich rund 70 Prozent der Bürger:innen gegen eine Rücküberweisung aus. Sie sollten darüber abstimmen, ob die Spende an Berndt zurücküberwiesen werden soll. Insgesamt nahmen mehr als 700 Golßener:innen an der Befragung teil. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von rund einem Drittel.
Der AfD-Fraktionschef im Brandenburger Landtag, der in der Kleinstadt in der Lausitz lebt, hatte eine finanzielle Spende für das Fest am 8. und 9. August beigesteuert und wurde dafür - wie andere Spender:innen auch - in einem Online-Flyer erwähnt. Dagegen regte sich Protest, denn Berndt wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Es entbrannte innerhalb der Kommune eine Debatte, wie nun zu verfahren sei.
Berndt: "Kritik an meiner Spende erschreckend"
Berndt ließ auf Anfrage mitteilen, dass aus seiner Sicht alles zu der Spende gesagt worden sei. "Ich habe als Bürger der Stadt für das Stadtfest gespendet. Rein privat", sagte er der Deutschen Presse-Agentur vor einiger Zeit. Die Stadt leide unter Finanznot. "Ich finde die Kritik an meiner Spende erschreckend." Er wies den Vorwurf zurück, das Fest instrumentalisieren zu wollen.
Die Bürgermeisterin von Golßen, Andrea Schulz, hielt eine Bürger:innenbefragung wie am Sonntag für das geeignetste Mittel, das Problem zu beheben. "Es ist die beste Lösung, um einen Strich unter die Sache zu ziehen und zu schauen, was die Bürger wollen." Es gebe keine Rechtsgrundlage dafür, wie mit Spenden von Menschen zu verfahren sei, die vom Verfassungsschutz beobachtet würden. "Was aus der Einstufung resultiert, sagt uns keiner." Es gebe kein Gesetz, dass Berndt verbiete, zu spenden.
Die Bürger:innenbefragung gelte nur für die Spende Berndts für das zurückliegende Stadtfest, führte Schulz aus. Für die Zukunft soll eine Spendenrichtlinie erstellt werden. Dabei soll auch ermöglicht werden, solche Spenden zurückzuweisen."Das gilt für zukünftige Veranstaltungen und Spenden."
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