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Stopp für Indexmieten: Justizministerin Hubig will Anstieg deckeln

Veröffentlicht:

von Reuters

Die Bundesjustizministerin will rasant steigenden Indexmieten den Kampf ansagen.

Bild: Michael Kappeler/dpa


Justizministerin Hubig plant einen harten Deckel bei 3,5 Prozent. Auch die Tricks bei möblierten Wohnungen sollen bald der Vergangenheit angehören.


Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine neue Gesetzesinitiative zum Mietrecht für erschwinglicheren Wohnraum angekündigt. "Wir deckeln den Anstieg von Indexmieten bei 3,5 Prozent pro Jahr. Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe ich vor ein paar Tagen in die regierungsinterne Abstimmung gegeben", sagte Hubig den Partner-Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (Samstagsausgaben) laut Vorabbericht.

Hubig begründete dies mit dem Anstieg der Preise nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Damals seien die Indexmieten, die sich an der Inflationsrate orientieren, rasant gestiegen.

"Mieterhöhungen von jährlich sechs bis sieben Prozent oder sogar noch mehr sind auf Dauer aber kaum zu stemmen", sagte Hubig. Die SPD-Politikerin ergänzte: "Mein Ziel ist, dass unser Mietenpaket spätestens Anfang 2027 so in Kraft tritt – und für alle Indexmietverträge gilt, egal ob neu oder alt."

Mehr Schutz für Mieter bei möblierten Wohnungen

Beim möblierten Wohnen strebt Hubig ebenfalls eine Reform an. "Im Mietvertrag muss klar ausgewiesen sein, wie hoch die Grundmiete und wie hoch der Zuschlag für die Möblierung ist. Das macht es transparent. Und das macht es einfacher für den Mieter zu erkennen, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird", sagte Hubig. Sie wolle klare und praktikable Regelungen für die Berechnung des Möblierungszuschlags. Für vollmöblierte Wohnungen sollen Vermieter eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete verlangen können.

Auch Kurzzeitvermietungen, für die bislang keine Mietpreisbremse gilt und die immer wieder verlängert werden können, möchte Hubig strenger regulieren. "Ich will Kurzzeitmietverträge fix auf maximal sechs Monate begrenzen. Wer für ein paar Monate eine Wohnung sucht, kann weiterhin einen Kurzzeitmietvertrag abschließen. Aber sobald länger als ein halbes Jahr gemietet wird, auch mit einer längeren Befristung, unterliegt die Wohnung regulär der Mietpreisbremse", sagte die Justizministerin.

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