65-Prozent-Regel gekippt
Schwarz-Rot schafft Habecks Heizgesetz ab: Öl- und Gasheizungen sollen bleiben
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von dpaDie Koalition hat sich auf eine Reform des Heizungsgesetzes geeinigt.
Bild: Sina Schuldt/dpa
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Die schwarz-rote Koalition erlaubt weiterhin den Einbau von Öl- und Gasheizungen. Gleichzeitig bleiben staatliche Förderungen für klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen bis mindestens 2029 bestehen. Klimaziele sollen durch verpflichtende Anteile klimafreundlicher Kraftstoffe erreicht werden.
Das Wichtigste in Kürze
Die schwarz-rote Koalition hat beschlossen, dass Öl- und Gasheizungen weiterhin in Wohnhäusern eingebaut werden dürfen, ohne dass ein verpflichtender Anteil erneuerbarer Energien berücksichtigt werden muss.
Klimafreundliche Kraftstoffe wie Biomethan sollen ab 2028 verpflichtend in den Verkehr gebracht werden, bis 2029 soll ihr Anteil bei mindestens 10 Prozent liegen.
Die staatliche Förderung für den Kauf klimafreundlicher Heizungen, wie Wärmepumpen, bleibt bis mindestens 2029 bestehen und soll weiterhin Hausbesitzer:innen beim Austausch alter Heizsysteme unterstützen.
Öl- und Gasheizungen sollen nach dem Willen der schwarz-roten Koalition weiter in Wohnhäusern eingebaut werden. Das von der Ampel-Regierung eingeführte Gesetz solle so geändert werden, dass alle Heizungen wieder möglich seien, sagte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) in Berlin.
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Förderung soll erstmal bleiben
Wer weiterhin einen Austausch seiner alten Heizung plant oder beim Neubau fossile Heizungen vermeiden möchte, kann vorerst weiter auf staatliche Unterstützung zählen: Die Förderung für den Kauf klimafreundlicher Anlagen wie zum Beispiel Wärmepumpen soll bis mindestens 2029 sichergestellt werden.
Das steht in dem fünfseitigen Eckpunktepapier, auf das sich die Fraktionsführungen von CDU/CSU und SPD geeinigt haben. Es muss nun noch in Gesetzestexten konkretisiert werden. Die bei der Union verhasste Regelung fällt weg, wonach jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte - sie gilt zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet, für bestehende Gebäude gibt es umfassende Übergangsfristen.
Auch in den News:
Kein Ausbau funktionierender Heizungssysteme
Stattdessen heißt es nun: "Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen." Und weiter: "Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden."
Allerdings müssen Gas- und Ölheizungen mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden, der 2029 bei 10 Prozent liegen soll. Das können Biomethan oder synthetische Kraftstoffe sein, die aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt werden können. Auf den Anteil dieser klimafreundlichen Kraftstoffe soll dann kein CO2-Preis fällig werden, der auf fossile Brennstoffe erhoben wird. Das soll einen Anreiz zum Umstieg schaffen.
Koalition betont: Klimaschutzziele bleiben
Für Mieter, die keinen Einfluss haben auf die Heizung ihrer Wohnung, soll es einen Schutz "vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen" geben - dazu stehen im Papier aber keinerlei Details.
"Die Ziele des Klimaschutzgesetzes gelten", so die Koalition. Insbesondere der Verkehrs- und Gebäudesektor hinken beim Klimaschutz seit Jahren hinterher. Falls sich 2030 zeigen sollte, dass der Gebäudesektor sein Ziel weiterhin verfehlt, solle nachgesteuert werden.
Lieferanten werden verpflichtet, anteilig klimafreundliche Gase und klimafreundliches Heizöl in den Verkehr zu bringen, insbesondere Biomethan, Wasserstoff und seine Derivate, synthetisches Methan und Bioöl - diese Quote soll 2028 mit einem Prozent starten.
Wärmeplanung wird vereinfacht
Gerade bei Bestandsbauten spielt die kommunale Wärmeplanung eine wichtige Rolle. Hausbesitzer sollen entscheiden können, was sie machen - ob sie sich etwa an ein Wärmenetz anschließen lassen oder eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundlichere Heizung einbauen.
Die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Die Vorgaben für diese Planungen werden nun vereinfacht, die Kommunen sollen weniger genaue Daten erheben müssen.
Wie es weitergehen soll
Bis Ostern, also Anfang April, soll das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschieden. Danach ist der Bundestag am Zug. Am 1. Juli soll das neue Gesetz in Kraft treten.
Umstrittene Reform
Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes, oft als Heizungsgesetz bezeichnet, war Anfang 2024 in Kraft getreten. Ziel ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen allmählichen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.
Die CDU strebte eine Änderung der 65-Prozent-Vorgabe an - Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte von einem Zwang zur Wärmepumpe gesprochen. Die SPD wollte dagegen eigentlich an der Vorgabe festhalten. SPD-Politiker warnten vor Rückschritten beim Klimaschutz. Im Gebäudesektor werden Klimaziele verfehlt.
Was gefördert wird
Bisher ist beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung eine staatliche Förderung von maximal 70 Prozent möglich. Neben einer Grundförderung gibt es einen Klimageschwindigkeitsbonus und einen Einkommensbonus, wenn das Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt 21.000 Euro.
Im vergangenen Jahr stieg der Absatz von Wärmepumpen gegenüber dem Vorjahr um 55 Prozent auf 299.000 Stück. Erstmals seien knapp die Hälfte aller in Deutschland verkauften Heizungen Wärmepumpen gewesen, so der Bundesverband Wärmepumpe. Ursprüngliche Ausbauziele wurden aber deutlich verfehlt. Der Verband warnte davor, dass ein reformiertes Gesetz zur Investitionsbremse werden könnte.
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